Drucksache Nr. 15-2733/2018 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Nutzung des Schulzentrums Ahlem, ‘Petit-Couronne-Straße 30‘
Sitzung des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am 06.12.2018
TOP 6.1.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt (zur Kenntnis)
 
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15-2733/2018 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Nutzung des Schulzentrums Ahlem, ‘Petit-Couronne-Straße 30‘
Sitzung des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am 06.12.2018
TOP 6.1.2.

2008 hat der Rat der LH Hannover gegen den Willen von Eltern, SchülerInnen und
LehrerInnen die Aufgabe des ‘Schulzentrums Ahlem‘ in der ‘Petit-Couronne-Straße 30‘
beschlossen. Dieser Beschluss sah den weiteren Erhalt und die Weiterführung des Betriebs
der Mehrzwecksporthalle für den Schul- und Vereinssport im Stadtteil vor. Auf dem
verbleibenden Grundstück sollte eine Wohnbebauung realisiert werden. In den vergangenen Jahren wurde das Gebäude als Notunterkunft für Flüchtlinge genutzt und konnte 2017 geräumt werden. Danach sollte es für evtl. Notfälle noch vorgehalten werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Soll das Gebäude auch noch 2019 bzw. in wie vielen darauf folgenden Jahren für die
Unterbringung von Flüchtlingen oder Wohnungslosen vorgehalten und bzw. genutzt
werden?

2. Wann kann mit dem Abriss und der Bebauung des Grundstücks für den Wohnungsbau
gerechnet werden und wie soll dieser hinsichtlich eines erhöhten Bedarfs an
Sozialwohnungen aussehen?

3. Wie kann in der Phase eines evtl. Abrisses des Schulzentrums eine autarke
Versorgung mit Strom, Heizung, Wasser etc. gewährleistet werden und welche Bau- und
Investitionskosten sind hiermit verbunden?

Antwort der Verwaltung:

Vorbemerkung:
Gemäß §1 des Gesetzes zur Aufnahme von ausländischen Flüchtlingen und zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Aufnahmegesetz) ist die Landeshauptstadt Hannover zur Aufnahme von Flüchtlingen verpflichtet, die ihr vom Land Niedersachsen zugewiesen werden. Dafür setzt das Land Niedersachsen Aufnahmequoten für die einzelnen Kommunen fest, Abhängig davon, wie viele Flüchtlinge das Land Niedersachsen tatsächlich aufnehmen muss, werden diese Flüchtlinge im Rahmen der Quote verteilt bzw. wird die Laufzeit oder die Höhe dieser Quote angepasst.

Für die zuständigen Gemeinden wie der Landeshauptstadt Hannover bedeutet dies, oft sehr kurzfristig auf stark schwankende Zahlen zu reagieren. Für Notfälle soll deshalb das Schulgebäude des ehemaligen Schulzentrums Ahlem als Kapazitätsreserve vorgehalten werden.

Vor diesem Hintergrund beantwortet die Verwaltung die Anfrage der CDU-Fraktion wie folgt:

zu 1.
Wir gehen davon aus, dass das o. g. Gebäude in 2019 für diesen Zweck benötigt wird. Ob dies auch im Folgejahr notwendig ist, kann heute noch nicht beurteilt werden.

zu 2.
Abriss und Bebauung des Grundstücks sind erst möglich, wenn die o. g. Nutzung entbehrlich ist.

Zur Regelung der künftigen Wohnbebauung liegt der Bebauungsplan Nr. 852, 1. Änderung vor, der 2015 in Kraft getreten ist. Zulässig ist dort eine Bebauung mit Ein- und Zweifamilienhäusern. Verdichtete Wohnformen und Geschosswohnungsbauten sind aufgrund der topographischen und stadträumlichen Lage sowie der verkehrlichen Anbindung nicht vorgesehen.

zu 3.
Die Verwaltung wird die Schließzeit der Halle während unausweichlich erforderlicher Umschluss- und Umbauarbeiten so kurz wie möglich halten. Ein komplett durchgängiger Betrieb wird aus technischen Gründen nicht möglich sein. Die Kosten für die erforderlichen Baumaßnahmen zur autarken Versorgung der Sporthalle liegen noch nicht vor.