Antrag Nr. 15-2723/2022:
Keine Straßen ohne Bäume II - Mikroklima in Mitte verbessern

Inhalt der Drucksache:

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Keine Straßen ohne Bäume II - Mikroklima in Mitte verbessern

Antrag

Die Verwaltung wird beauftragt:
1. Den politischen Beschluss des Stadtbezirksrats Mitte zur straßennahen Begrünung vom 05.07.2021 (15-1538/2021) umzusetzen. Auch sollen bei allen Straßensanierungen, Bäume eingesetzt und Grünflächen geschaffen werden.
2. Die zuständigen Fachbereiche (Tiefbau, Grünflächen) arbeiten fachbereichsübergreifend zusammen, um geeigneten Stellen für Begrünungsmaßnahmen (u.a. Baumpflanzungen, Insektenblühflächen), Entsiegelungen und die Erweiterung bestehender Grünflächen/Baumscheiben zu prüfen und umzusetzen (s. Beispiele anbei). Dabei werden die notwendigen personellen Kapazitäten zur Verfügung gestellt, um Standorte zu prüfen (z.B. in Bezug auf Leitungen im Untergrund).

Begründung


Ziel dieser Maßnahmen muss es sein, das Mikroklima besonders im Innenstadtbereich und den in Mitte gelegenen angrenzenden Stadteilen durch größtmögliche Begrünungsmaßnahmen effektiv zu verbessern. Größere Baumscheiben ermöglichen eine höhere Versickerungsmöglichkeit und größere Wasseraufnahme- und Speicherkapazität für die darauf angewiesenen Bäume.

Die zunehmenden Hitzesommer als direkte Folge des Klimawandels wirken sich massiv auf die Lebensqualität der Menschen aus. Dies führt bei Menschen und Tieren zu gesundheitlichen Einschränkungen bis hin zum Tod.

Städte heizen sich im Sommer besonders auf. Beton und Asphalt speichern die Wärme: auf die direkte Umgebungstemperatur hat die Wärmespeicherung bzw. Wärmeabgabe von Asphalt Auswirkungen von im Schnitt 3 bis 5°C. Bäume können hingegen besonders zur Entschärfung des Hitzeproblems beitragen, weil sie Schatten spenden und Verdunstungskälte erzeugen. Die direkte Umgebungstemperatur kann sich dadurch um mehrere Grad verringern.

Trotz der Anerkennung dieser Erkenntnisse ist für den Stadtbezirk Mitte zuletzt gerade

einmal die zeitnahe Neupflanzung von acht Bäumen angekündigt worden (DS 1238/2022). Straßenbegleitende Standorte wurden dabei nicht berücksichtigt.