Drucksache Nr. 15-2720/2019 N1 S1:
NEUFASSUNG Neue Außengestaltung des Bunkers in der Woermannstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am 07.11.2019
TOP 5.3.2.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-2720/2019 N1 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

NEUFASSUNG Neue Außengestaltung des Bunkers in der Woermannstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am 07.11.2019
TOP 5.3.2.1.

Beschluss


Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, wie die Außengestaltung des Bunkers in der Woermannstraße in Kooperation mit der IGS Badenstedt und dem Kulturtreff Plantage farblich aufgewertet werden kann. Vorab soll eine Vorstellung des vorgesehenen Gestaltungskonzeptes im Stadtbezirksrat erfolgen.

Entscheidung


Dem Antrag wird nicht gefolgt.

Der Hochbunker in der Woermannstraße 13 wurde vom Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege (NLD) am 03.12.2019 als Einzelbaudenkmal (§ 3 Abs. 2 NDSchG) in das Verzeichnis der Kulturdenkmale – Baudenkmale – eingetragen. Aufgrund dessen hat die Verwaltung die Entscheidung getroffen dem o. a. Antrag nicht zu folgen und empfiehlt dementsprechend der Drucksache 15-2720/2019 N1 nicht zuzustimmen.

Die Eintragung von Baudenkmalen in das Denkmalverzeichnis hat den Zweck, diese dauerhaft zu erhalten. Eine farbliche Gestaltung des Hochbunkers wird vom Sachgebiet 61.36, als zuständige untere Denkmalschutzbehörde, denkmalpflegerisch kritisch gesehen. Der Anteil der Bunker im Stadtgebiet, die auf die denkmalrechtliche Prüfliste gesetzt und vermutlich ins Denkmalverzeichnis aufgenommen werden, ist im Verhältnis zur Gesamtzahl gering. Diese Zeitzeugen sollten daher in Ihrer authentischen Übermittlung bewahrt bleiben.

Sollten weitere Argumente für eine dezente farbliche Akzentuierung in geeigneten Teilbereichen sprechen (z.B. veränderte Bereiche, Schäden), wäre ein derartiges Projekt nur unter künstlerischer Regie und Aufsicht und mit Sinnbezug zum Gebäude auf Vereinbarkeit mit dem Denkmalwert erneut zu überprüfen.