Drucksache Nr. 15-2720/2017:
Feststellung über den Sitzverlust von Bezirksratsherrn Steffen Dähne

Inhalt der Drucksache:

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In den Stadtbezirksrat Mitte
 
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15-2720/2017
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Feststellung über den Sitzverlust von Bezirksratsherrn Steffen Dähne

Antrag,

gemäß § 52 Absatz 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit § 91 Absatz 4 Satz 1 NKomVG festzustellen, dass bei Bezirksratsherrn Steffen Dähne die Voraussetzungen nach § 52 Absatz 1 Ziffer 1 NKomVG für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Mitte vorliegen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte werden nicht berührt.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Bezirksratsherr Steffen Dähne hat mit Schreiben vom 31.10.2017 mitgeteilt, dass er sein Mandat als Bezirksratsherr im Stadtbezirksrat Mitte niederlegt. Gemäß § 52 Absatz 1 Ziffer 1 NKomVG endet damit seine Mitgliedschaft im Stadtbezirksrat durch Verzicht. Die Voraussetzungen des Sitzverlustes sind vom Stadtbezirksrat festzustellen; dem Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
18.62.01 BRB
Hannover / 08.11.2017