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Die Verwaltung wird beauftragt,
1. Der Verkehrsaußendienst wird angehalten, Parkverstöße auf dem Ernst-August-Platz (besonders auch südlich der Busverbindung) konsequent zu ahnden.
2. mit der Deutschen Bahn AG Möglichkeiten zu besprechen, wie das Fahrzeugaufkommen und der Lieferverkehr auf dem Ernst-August-Platz direkt vor dem Bahnhof verringert werden kann. Dabei weist die Stadt darauf hin, dass die wenigen schattigen Plätze auf dem Vorplatz nicht als Abstellflächen für KFZ genutzt werden sollten.
Zu Frage 1 wurde der Antrag zuständigkeitshalber an OE 32 gesendet. OE 32 antwortet auf die Frage 1 wie folgt:
„Die Mitarbeitenden des Verkehrsaußendienstes bzw. des städtischen Ordnungsdienstes kontrollieren in der Innenstadt regelmäßig und ahnden konsequent Parkverstöße. Im Bereich Ernst-August-Platz werden bereits kontinuierlich die untenstehend gelb hinterlegten Bereiche überwacht. Der weiß gekennzeichnete Bereich des Ernst-August-Platzes ist Privateigentum der Deutschen Bahn AG, die Überwachung des ruhenden Verkehrs fällt daher nicht in die Zuständigkeit der Stadtverwaltung.
Zu Frage 2 wurde der Antrag zuständigkeitshalber an die DB AG gesendet. Die DB AG antwortet zu Frage 2 wie folgt:
„Die eigenständige Umsetzung von Verlagerungsmaßnahmen für Fahrzeuge der DB zur Entstörung der Anlagen des Hannover Hbf. hat bereits zum 20.11.2022 DB intern stattgefunden. Fahrzeuge bis zur einer Höhe von 1,90 m werden von den durch das Bahnhofsmanagement beauftragten Servicepartnern der DB im Bereich der Kiss and Ride Vorfahrt der Raschplatztasche Ost abgestellt. Eine Regelung hierzu wurde zwischen HRG / DB Station & Service AG getroffen. Einzig Transporter mit einer Höhe über 1,90 m können temp. für Entstörungsmaßnahmen auf den 4 auf der Ostseite des EAP ausgewiesenen Parkplätzen für Noteinsätze / Entstörungen der DB für die Dauer der Entstörung abgestellt werden. Dieses Vorgehen ist erforderlich, um jederzeit ohne zusätzlichen Zeitverzug Parkflächen für erforderlichen Entstörungen zur Aufrechterhaltung des sicheren Betriebs des Hannover Hbf. die Anfahrt zu ermöglichen. Über alternative Flächen mit entsprechender Eignung für Hochdachkombis und Fahrzeuge mit Dachaufbauten verfügt das Bahnhofsmanagement der DB Station & Service leider nicht.
Auf den dem Bezirksantrag anhängenden Bildern sind bei genauer Betrachtung lediglich 3 Fahrzeuge aus dem DB seitigen Entstörteam sichtbar.
Parkverstöße sind entsprechend der sich aus der Antwort zu Frage 1 ergebenden Zuständigkeiten zu ahnden.“