Antrag Nr. 15-2719/2018:
Anwohnerzufahrt Grundstück 'Riechersstraße 14' über den ‘Huesmannhof‘

Inhalt der Drucksache:

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Anwohnerzufahrt Grundstück 'Riechersstraße 14' über den ‘Huesmannhof‘

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Anwohnerzufahrt (verkehrliche Erschließung) des neu zu bebauenden Grundstücks
‘Riechersstraße 14‘ nicht über die ‘Lenther Straße‘ und weiterführend den ‘Huesmannhof‘ zur rückwärtigen Grundstücksseite zu leiten, sondern über den vorderen Teil des Grundstücks vorzusehen.

Begründung

Das Grundstück ‘Riechersstraße 14‘ ist für die Bebauung eines Mehrfamilienhauses mit 12
Wohneinheiten und lediglich 6 Parkflächen für PkW’s vorgesehen. Wir müssen daher davon
ausgehen, dass die darüber hinausgehende Anzahl der zu parkenden Fahrzeuge auf die
schon jetzt mit wenig verfügbaren Parkflächen der umliegenden Straßen versuchen wird
auszuweichen. Der Bauantrag sieht leider vor, dass die verkehrliche Erschließung über den
rückwärtigen Teil des Grundstücks erfolgen soll. Dies hat zur Folge, dass die Anwohner einen sehr großen Umweg nehmen müssen und über die schon jetzt hoch frequentierte ‘Lenther Straße‘ und in der Weiterführung den ‘Huesmannhof‘ ein- und ausfahren sollen. Der ‘Huesmannhof‘ ist eine Sackgasse und Anliegerstraße und dient lediglich nur für einige wenige Bewohner als Möglichkeit der Durchfahrt. Zur Verdeutlichung der heutigen Verkehrssituation möchten wir ebenfalls darauf hinweisen, dass ‘Aha‘ aufgrund der Enge und Unübersichtlichkeit diesen Straßenabschnitt ebenfalls nicht anfährt und die Bewohner aufgefordert sind, die Mülltonnen zur ‘Lenther Straße‘ zu bringen.
Gerade im Bereich der ‘Lenther Straße‘ existiert eine, durch die Kurvenführung bedingte,
erhebliche Unübersichtlichkeit. PkW’s, die aus dem ‘Huesmannhof‘ heraus in die ‘Lenther
Straße‘ einfahren, beklagen schon heute die, durch parkenden Fahrzeuge bedingte, schlechte Einsichtnahme in die Straße.
Darüber hinaus befindet sich im vorderen Bereich des ‘Huesmannhofs‘ eine
krankengymnastische Praxis, die entsprechend häufig von Patienten mit erheblicher
Einschränkung der Mobilität aufgesucht wird. Ausgewiesene, behindertengerechte
Parkmöglichkeiten vor dem Eingangsbereich existieren leider nicht, so dass es immer wieder zu kurzfristigen Haltevorgängen kommt. Ein Vorbeifahren ist dann nur noch unter erschwerten Bedingungen gegeben. Der ‘Huesmannhof‘ misst an der schmalsten Stelle eine Breite von 3,80m und lässt daher ein Vorbeifahren von zwei PkW‘s nicht zu.
Vor dem Hintergrund, dass sowohl der Baustellenverkehr bis zur Erstellung des Grundstücks ‘Riechersstraße 14‘ ebenfalls über die ‘Lenther Straße‘ und weitergehend den ‘Huesmannhof‘ erfolgen soll und danach als permanente Ein- und Ausfahrt für die Bewohner vorgesehen ist, beunruhigt die Anwohner zusehends. Die Einfahrt auf dem rückwärtigen Teil des Baugrundstücks weist lediglich eine Breite von 3,00m auf. Die dadurch bedingte geringe Einsehbarkeit in den ‘Huesmannhof‘ darf nicht zur Folge haben, dass die bereits langjährig bestehenden Einfriedungen der Nachbargrundstücke gekürzt werden müssen. Hierdurch entsteht für die Anwohner ein nicht hinnehmbarer und erheblicher Einschnitt in deren Privatsphäre und bietet ungehinderten Einblick auf die auf dem Grundstück spielenden Kinder, die ein besonderes Schutzbedürfnis haben.
Unfälle mit Fußgängern, älteren Mitmenschen, die sich mit Hilfe von Rollatoren bewegen und spielenden Kindern sind bei einer extrem erhöhten Frequentierung des PkW-Verkehrs nicht auszuschließen, allerdings bei einem Verbot als Grundstückseinfahrt durchaus vermeidbar.