Drucksache Nr. 15-2716/2014:
Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1814 - Aronstabweg
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB
Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
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15-2716/2014
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1814 - Aronstabweg
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB
Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Antrag,

1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1814 - Neubau von 10 Einfamilien-Reihenhäusern am Aronstabweg - entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen und
2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung für die Dauer eines Monats zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte wurden eingehend geprüft. Benachteiligungen von Altersgruppen, geschlechtsspezifische Benachteiligungen oder anderweitige gruppenbezogene Benachteiligungen sind nicht zu erkennen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Einfamilien-Reihenhäusern auf dem Grundstück Aronstabweg 9 geschaffen werden. Vom Planverfahren sind auch einbezogene Flächen, bestehend aus den Grundstücken Aronstabweg 3 bis 8a und einem Teilstück des Goldrutenweges, umfasst.

Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1583. Es gliedert sich in den Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) und die einbezogene Fläche. Beide Teile sind als Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO für eine IV-geschossige geschlossene Bebauung ausgewiesen. Während die einbezogene Fläche komplett mit zweieinhalb-geschossigen Einfamilienhäusern bebaut ist, sind die Flächen des VEP noch ohne Bebauung, da für gewerbliche Nutzungen, die im Mischgebiet für eine Nutzungsmischung erforderlich sind, in diesem Bereich keine Interessenten gefunden wurden. Aus heutiger Sicht sind die städtebaulichen Rahmenbedingungen für Wohnbebauung in beiden Teilen gegeben.

Die v. Nordeck Grundstücksverwaltung GbR beabsichtigt, 10 Einfamilien-Reihenhäuser in geschlossener Bauweise auf dem bisher unbebauten Grundstück zu errichten. Für die einbezogenen Flächen (Aronstabweg 3 bis 8a) soll entsprechend der realisierten Wohnbebauung ein allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden.

Für die Fläche soll ein Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB aufgestellt werden. Die Voraussetzungen für ein Verfahren nach § 13 a BauGB sind gegeben. Die v. Nordeck Grundstücksverwaltung GbR hat einen entsprechenden Antrag auf Einleitung eines Verfahrens für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB gestellt.

Der beantragte Beschluss ist erforderlich, um das Verfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan durchführen zu können.
61.13 
Hannover / 30.10.2014