Informationen:
verwandte Drucksachen:
| 15-2710/2020 (Originalvorlage) |
Beratungsverlauf:
- 16.12.2020: Stadtbezirksrat Südstadt-Bult: Einstimmig
| 15-2710/2020 (Originalvorlage) |
![]() | Beschlussdrucksache | |||||||||
In den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult |
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Investitionsmaßnahme 54701901 | ÖPNV/Programm Bushaltestellen |
| Einzahlungen | Auszahlungen | ||||||||||
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Produkt 54701 | Gemeindestraßen |
| Angaben pro Jahr | |||||||||||||||
| Ordentliche Erträge | Ordentliche Aufwendungen | ||||||||||||||
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Die Bushaltestelle liegt im dicht besiedelten Stadtteil Südstadt. Im Einzugsgebiet liegen außerdem mehrere Schulen, die Gilde Brauerei und weitere kleine Geschäfte.
An der Bushaltestelle Altenbekener Damm befindet sich der Start- und Endpunkt der Buslinie 121. Die Busse verkehren in der Einbahnstraße „Heinrich-Heine-Platz“ im 10-Minuten-Takt. Da es, bedingt durch die Taktung und die Fahrzeugumläufe, fahrplanmäßig auch zu Überschneidungen von zwei Bussen der Linie 121 in der Wendezeit kommt, ist die Bushaltestelle für zwei Gelenkbusse ausgestattet.
Straßenbeleuchtung und ein Witterungsschutzdach sind vorhanden. Ansonsten ist die befestigte Aufstellfläche für Fahrgäste durch Fahrradparken und sonstige Einbauten blockiert, auch fehlt ein taktiles Leitsystem. Die Bushaltestelle wird von einer Baumreihe flankiert.
Die Zuwegung zur Bushaltestelle erfolgt entweder über die U-Bahn-Station oder über die Gehwege der Hildesheimer Straße, des Altenbekener Damms oder der Heinrich-Heine-Straße.
Um einen späteren Umbau auf dem unter Denkmalschutz stehenden Platz zu vermeiden, wurden die Standorte der Lademasten auf die vorliegende Planung zum Ausbau der barrierefreien Bushaltestelle abgestimmt. Hierbei wurden neben der Denkmalpflege der Baumbestand sowie das taktile Leitsystem eingehend berücksichtigt.
Die Barrierefreiheit ergibt sich aus einer guten Erreichbarkeit, jeweils 18 m Kaplänge, durchgängigen 16 cm Bordhöhe, freie und komfortable Einstiege an allen Bustüren, Einstiegsmöglichkeit für Rollstuhlfahrende an der 2. Bustür und dem Blindenleitsystem. Das Wetterschutzdach bzw. das Wartehäuschen soll an vorhandener Stelle wieder aufgebaut werden.
Um die erforderliche Rampen- und Bewegungsfläche von 2,50 m x 4,0 m von Baumbeeten freizuhalten und gleichzeitig den Baumbestand zu halten, werden die vorhandenen offenen Baumscheiben in diesen Bereichen befestigt. Da das Wurzelwerk der vorhandenen Bäume entlang der Haltestelle tiefenorientiert entwickelt ist, kann hier eine ebene Oberfläche mittels Plattenbelag auf Baumsubstrat hergestellt werden.
Im Zuge des Bushaltestellenausbaus werden alle Baumschutzbügel entfernt, sodass das Anschließen von Fahrrädern in Bereich der Haltestelle nicht mehr möglich ist. Auch vorhandene Fahrradbügel werden aus dem Bushaltestellenbereich entfernt und auf der Platzfläche neu sortiert. Das Witterungsschutzdach bleibt erhalten.
Die Bordführung an der Einmündung zum Heinrich-Heine-Platz sowie der Straßenquerschnitt wird an die Bushaltestelle höhentechnisch angepasst.
Aufgrund des vorhandenen Schadensbildes wie Spurrillen durch Schubkrafteinwirkung infolge von Lenk-, Brems- und Anfahrkräften erhält die Fahrbahn im Bereich der Busaufstellflächen eine dauerhafte formstabile Betondecke. Durch diese Bauweise soll ein wiederholtes Erneuern der Fahrbahnoberfläche vermieden werden.
Die Planung erfolgt komplett auf öffentlichem Straßengrundstück.
Um zukünftig die Laufwege zwischen den Umsteigebeziehungen von Bus und unterirdischer Stadtbahn sowie die Warte- bzw. Aufenthaltsmöglichkeiten zu verbessern, ist in einer Folgemaßnahme vorgesehen, auch den gesamten Heinrich-Heine-Platz als stark genutzter Verknüpfungspunkt zu überplanen. Dieses Vorhaben soll in einer planungs- und haushalttechnisch gesonderten Maßnahme realisiert werden, wobei die Finanzierung derzeit noch nicht gesichert ist. Sofern Finanzmittel zur Verfügung stehen, wird die Planung in einer separaten Beschlussdrucksache im kommenden Jahr vorgestellt.
Die Trassenlage wurde für die Stromversorgung der Pantographen so geplant, dass diese keinen Einfluss auf die Planung der Folgemaßnahme hat.