Drucksache Nr. 15-2705/2022 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Feuerwerke
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 07.11.2022
TOP 9.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
 
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15-2705/2022 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Feuerwerke
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 07.11.2022
TOP 9.1.1.

Rund 2.050 Tonnen Feinstaub produzieren Feuerwerke in Deutschland pro Jahr.

"Das Einatmen von Feinstaub gefährdet die menschliche Gesundheit – und zwar bei kurzfristig hoher wie auch bei langfristig erhöhter Belastung. Die Wirkungen reichen von vorübergehenden Beeinträchtigungen der Atemwege über einen erhöhten Medikamentenbedarf bei Asthmatikern bis zu vermehrten Krankenhausaufnahmen wegen Atemwegserkrankungen und Herz-Kreislauf-Problemen sowie einer Zunahme der Sterblichkeit. Auch wenn über die akuten Wirkungen einer kurzfristig hohen Feinstaubbelastung wie zu Silvester wesentlich weniger bekannt ist als über langfristig erhöhte Konzentrationen in der Atemluft: Jegliche Reduzierung und Vermeidung von Feinstaubemissionen ist unter dem Gesichtspunkt der Gesundheitsvorsorge sinnvoll und empfehlenswert." (Umweltbundesamt: https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/2050-tonnen-feinstaub-durch-feuerwerk-pro-jahr )

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Wie viele Feuerwerke hat die Stadt auf dem Schützenplatz und an anderen Stellen im Bezirk in den vergangenen Jahren genehmigt (bitte jährliche Aufschlüsselung 2012 bis einschließlich 2022)?
2. Wie viel Feinstaub entsteht durch die Feuerwerke (einzeln und insgesamt aufs Jahr berechnet)?
3. Wie viele Menschen im Bezirk Mitte sind von den Feinstaubentwicklungen betroffen?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:


Zu 1.
Für Großfeuerwerke besteht gegenüber der Stadt lediglich eine Anzeigepflicht, da diese durch gewerblich tätige Pyrotechniker durchgeführt werden. Die Pyrotechniker müssen hierbei über eine entsprechende Erlaubnis und Befähigung verfügen. Die Stadt prüft die Anzeige und erteilt dann ggf. einen Auflagenbescheid, der insbesondere sicherheits- und brandschutztechnische Belange berücksichtigt. Da das Sprengstoffrecht für diese gewerblich durchgeführten Feuerwerke lediglich ein Anzeigeverfahren vorsieht, erfolgt keine explizite Genehmigung der Feuerwerke durch die Stadt. Innerhalb des Stadtbezirkes Mitte wurden für die Jahre 2012 bis 2022 nachfolgende Anzahl an Großfeuerwerke angezeigt und durchgeführt:




Zu 2.
Diese Frage kann nicht beantwortet werden. Weder ist die genaue Zusammensetzung der Feuerwerkskörper noch die Art und genaue Anzahl der bei den jeweiligen Feuerwerken gezündeten Feuerwerkskörper bekannt. Die Menge an Feinstaub (z. B. in Kilogramm) sagt allein nichts über die mögliche gesundheitliche Belastung für den Menschen aus, da die Grenzwerte sich auf Feinstaub-konzentrationen beziehen. Diese sind – unabhängig von der Feinstaubmenge – vor allem abhängig von den jeweiligen Wetterverhältnissen. So lag die Feinstaub- (PM10-) Belastung am Neujahrstag 2009 an der Hintergrundstation Lindener Berg bei 106 µ/m³ (Tagesmittelwert), während der Tagesmittelwert am 1. Januar 2013 lediglich 14 µg/m³ betrug. Es ist nicht davon auszugehen, dass 2013 wesentlich weniger Silvesterfeuerwerkskörper abgebrannt wurden als 2009.

Zu 3.
Die (in der Frage angesprochene) Feinstaubentwicklung zeigt eine deutliche Abnahme der Jahresmittelwerte der Feinstaubkonzentrationen innerhalb des in Frage 1 genannten Zeitraumes. An der Verkehrsstation Göttinger Straße sank der Jahresmittelwert von 23 µgm³ in 2012 auf 17 µg/m³ in 2021, an der Hintergrundstation Lindener Berg im selben Zeitraum von 16 µg/m³ auf 12 µg/m³. Seit 2019 liegt der PM10-Jahresmittelwert an der Verkehrsstation deutlich unter 20 µg/m³ (entspricht der alten WHO-Grenzwertempfehlung), an der Hintergrundstation unter 15 µg/m³ (entspricht der neuen WHO-Grenzwertempfehlung). Auch die Anzahl der Tage mit Überschreitung des Tagesmittelwertes von 50 µg/m³ hat sich deutlich reduziert. 2020 und 2021 gab es lediglich 1 bzw. 3 Überschreitungstage an der Verkehrsstation und jeweils 1 Überschreitungstag an der Hintergrundstation. Der Grenzwert liegt bei 35 Tagen pro Jahr. Von dieser Feinstaubentwicklung sind alle Menschen im Stadtbezirk Mitte betroffen bzw. profitieren davon, insbesondere aber diejenigen, die an verkehrsreichen Straßen wohnen, wo durch Kfz-Emissionen, Reifenabrieb und Aufwirbelung die höchsten Feinstaubbelastungen entstehen.