Informationen:
Nachrichtlich:
- Stadtbezirksrat Linden-Limmer
- Verwaltungsausschuss
Antragsteller(in):
Fraktion Die Linke.
Fraktion Die Linke.
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis) An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis) |
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Damit will der Gesetzgeber auch verhindern, dass die geltende Innerorts-Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h aus subjektiven, örtlichen Interessen herabgesetzt und die bundesweite Regelung damit unterlaufen wird.
Hinsichtlich der den Antrag begründenden Lärmproblematik verweist die StVO auf die dazu erlassenen Lärmschutzrichtlinien. Bei deren Anwendung ist die planungsrechtliche Ausweisung des betroffenen Bereiches maßgeblich. Für die Badenstedter Straße 63 und Umgebung sehen weder Flächennutzungs- noch Bebauungsplan ein Wohnbaurecht vor.
Es handelt sich um Kleingartenfläche bzw. Außenbereich. Eine Anwendung von Wohngebietsstandards beim (Verkehrs-)Lärmschutz scheidet daher aus.
Die Voraussetzungen zur Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit aufgrund des baulichen Zustandes auf Anordnung des Straßenbaulastträgers liegen ebenfalls nicht vor.
Insgesamt bleiben deshalb die Verkehrsbedingungen unverändert so, wie sie bereits bei der Standortauswahl durch die Initiative waren.