Drucksache Nr. 15-2703/2014 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Geschwindigkeitsmessungen Auf dem Kampe
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 11.12.2014
TOP 8.1.4.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ricklingen (zur Kenntnis)
 
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15-2703/2014 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Geschwindigkeitsmessungen Auf dem Kampe
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 11.12.2014
TOP 8.1.4.

Der örtlichen Presse war zu entnehmen, dass es im Bereich der Straße „Auf dem Kampe“ immer wieder zu Geschwindigkeitsübertretungen (Tempo 30) käme und aufgrund der Beschwerden von Anwohnern seitens der Landeshauptstadt Hannover an drei Tagen Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt wurden.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Haben die Messungen die Geschwindigkeitsübertretungen bestätigt?
2. Ist dieser Bereich als besonders gefährlich einzustufen, wenn die Bauarbeiten an der Hauptstraße beendet sind?
3. Wenn ja, welche Konsequenzen wird die Verwaltung daraus ziehen?

Antwort der Verwaltung:

Zu Frage 1: In der Zeit vom 07.10.2014 bis 14.10.2014 wurden sechs Geschwindigkeitsmessungen im Bereich der Grundstücke Auf dem Kampe 3 und 5 durchgeführt. Die Messungen erfolgten zu unterschiedlichen Tageszeiten für die Dauer von jeweils 90 Minuten. Dabei wurde Folgendes festgestellt. Von 1240 registrierten Fahrzeugen überschritten 40, also gut 3 Prozent, die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Ledigliche zwei Fahrzeuge fuhren schneller als 50 km/h.
Dieses Ergebnis deckt sich mit den Erkenntnissen, die aus der Installation eines Geschwindigkeitsdisplays (einer weithin sichtbaren Geschwindigkeitsanzeige) gewonnen wurden. Aus den Ergebnissen beider Messsysteme wird geschlossen, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit im gesamten Straßenverlauf tatsächlich zu einem sehr großen prozentualen Anteil eingehalten wird. Einzelne Verstöße sind leider nicht zu verhindern.

Diese Auffassung wird auch von der Polizeidirektion Hannover geteilt, die der Verwaltung dazu eine offizielle Erklärung übersandt hat. Aus diesem Grund hat die Polizei die bis zum 31.10.2014 erteilte Genehmigung der Geschwindigkeitsüberwachung nicht verlängert.

Die Richtlinien der zulässigen Werte für Wohnstraßen in Tempo 30-Zonen werden nicht überschritten, so dass von einer übermäßigen Verkehrsbelastung nicht ausgegangen wird.




Zu Frage 2 + 3: Nach dem inzwischen erfolgten Abschluss der Bauarbeiten im Bereich Hauptstraße und der damit einhergehenden Aufhebung der Umleitungsbeschilderung über die Straße Auf dem Kampe erwartet die Verwaltung eine deutliche Abnahme der Verkehrsbelastung. Um diese Einschätzung zu überprüfen, wird die Verwaltung eine Verkehrszählung veranlassen. Auf Grundlage dieser Daten kann festgestellt werden, ob weitergehende verkehrsberuhigende Maßnahmen erforderlich sind.