Drucksache Nr. 15-2699/2014 N1 S1:
Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Fußgängerzone auf der Limmerstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 21.01.2015
TOP 5.3.1.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
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Zu TOP
1. Entscheidung
15-2699/2014 N1 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Fußgängerzone auf der Limmerstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 21.01.2015
TOP 5.3.1.1.1.

Beschluss

Die Verwaltung wird gebeten zur Verbesserung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer geeignete Maßnahmen zur Überwachung einzusetzen und durchzusetzen.
Ebenso sind geeignete Maßnahmen zu treffen, die Fußgängerzone von unberechtigten Verkehren freizuhalten und den Erfolg zu überwachen.

Entscheidung

Dem Antrag kann teilweise gefolgt werden.
Die in der Fußgängerzone festzustellenden unberechtigten Verkehre sind überwiegend dem fließenden Verkehr zuzuordnen, diese Verstöße können und dürfen nur von Polizeikräften ermittelt werden, die gewünschte Überwachung – auch im Sinne einer Abschreckung – kann nicht vonseiten der Stadt Hannover geleistet werden. Deren Möglichkeiten beschränken sich auf die Aufnahme von Parkverstößen zu den Dienstzeiten des Verkehrsaußendienstes.
Die PI West hat dazu mitgeteilt, dass ihr das Problem der "Fußgängerzone" in der Limmerstraße hinreichend bekannt ist. Wie schon mehrfach auf Anfragen geantwortet, wird von dort das Möglichste getan, um den Fußgängerbereich vom unberechtigten Befahren freizuhalten. Es steht aber nicht ausreichend Personal zur Verfügung, um hier ständig zu überwachen, außerdem ist eine Vielzahl an dringenderen Einsätzen zu bewältigen.
Wenn die Personalstärke es zulässt, werden auch in unregelmäßigen Abständen verstärkte Kontrollen durchgeführt. Durch das unberechtigte Befahren besteht hier aber kein Unfallschwerpunkt.
Nach Auffassung der PI West geht dieser Antrag eindeutig an die Stadtverwaltung
hier andere, z.B. verkehrsplanerische oder bauliche Maßnahmen zu überdenken.
Die Verwaltung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Fußgängerzone bereits seit langem umfangreich beschildert ist und zwar durch die Einfahrtverbote (Schild weißer Balken auf rot) aus Richtung Küchengarten und Ecke Kötnerholzweg.
Die Fußgängerzonenschilder stehen an den seitlichen Querstraßen, wo die Zone überquert werden darf und Berechtigte in sie einbiegen dürfen. Zusammen mit den Markierungen sind die verkehrslenkenden Möglichkeiten ausgeschöpft.

Zu weitergehenden Überlegungen (Satz 2 des Antrages) und der Beschreibung als
„Deutschlands meistbefahrene Fußgängerzone“ weist die Verwaltung darauf hin,
dass der Ausbau des mittleren neueren Abschnittes mit der straßenbündigen
Stadtbahnführung und einem für den Radverkehr komfortablen breiten
Fahrbahnprofil mit Sanierungskommission und Bezirksrat abgestimmt war. Es war
damals ausdrücklich ein sog. multifunktionaler Ausbau gewünscht.
Im Gegensatz zu anderen Fußgängerzonen ist die Limmerstraße deshalb wegen des starken Bahn-, Bus-, Rad- und Lieferverkehrs sehr verkehrsfreundlich gestaltet worden. Mit einem Rest an fahrlässigem oder mutwilligem illegalen Verkehr muss trotz anhaltender Polizeikontrollen deshalb dauerhaft gerechnet werden.