Drucksache Nr. 15-2697/2012 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Kontrastreiche Gestaltung von Begrenzungspfählen im öffentlichen Raum
Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am 17.12.2012
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Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Nord (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-2697/2012 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Kontrastreiche Gestaltung von Begrenzungspfählen im öffentlichen Raum
Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am 17.12.2012
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In unserem Stadtbezirk werden in Kreuzungs- und Fußwegbereichen häufiger Begrenzungspfähle aufgestellt, um das Einfahren von Kfz in diese Bereiche zu verhindern. Die Begrenzungspfähle sind unterschiedlich gestaltet: komplett rot-weiß, im oberen Drittel rot-weiß, aber leider z. T. auch vollständig in den unauffälligen Farben Grau oder Dunkelgrün. Eine kontrastreiche Gestaltung ist aber meines Erachtens wichtig für die Verkehrssicherheit insbesondere bei Dämmerung und Dunkelheit und der Inklusion von Menschen mit Sehbehinderung und Nachtblinden.
Vor diesem Hintergrund frage ich:
  1. Teilt die Verwaltung die Auffassung, dass die kontrastreiche Gestaltung von Begrenzungspfählen der Verkehrssicherheit und der Inklusion von Menschen mit Sehbehinderung und Nachtblinden dient?
  2. Welche Regelungen zur kontrastreichen Gestaltung von Begrenzungspfählen durch Gesetz und/oder DIN-Verordnung sind von der Landeshauptstadt Hannover zu beachten, wo und wann?
  3. Nach welchen Kriterien werden Nachrüstungen, Korrekturen und Verbesserungen vorgenommen?

Antwort der Verwaltung

Zu 1:
Grundsätzlich ja, wenn bestimmte, zum besseren Erkennen relevante örtliche Gegebenheiten vorliegen.

Zu 2:
Verbindliche Vorschriften zur kontrastreichen Gestaltung von Begrenzungspfählen gibt es nicht. Es gibt lediglich die DIN 3223, welche die Schließung an herausnehmbaren Feuerwehrpoller regelt.




Zu 3:
Die Verwaltung setzt Poller nur an den Stellen, wo trotz klar erkennbaren örtlichen Gegebenheiten widerrechtlich geparkt oder gefahren wird. Hierbei ist der Poller nur ein Instrument um ein widerrechtliches Verhalten zu verhindern. Flächen in Seitenbereichen werden nach Möglichkeit mit Fahrradabstellbügeln abgesichert. Reflektierende Markierungen werden überwiegend in Bereichen eingesetzt, wo Querbarrieren mit Pollern eingebaut werden.
Herausnehmbare Feuerwehrpoller mit DIN 3223-Schließung werden bei Rettungswegen grundsätzlich in Vierkantform und durchgängigen Farbmarkierungen Rot-Weiß eingebaut. In Bereichen, wo herausnehmbare Poller für Gehwegreinigungsfahrzeuge erforderlich sind, verwendet die Verwaltung einen runden Poller mit rot/weiß/roter Banderole, baugleich den ortsfesten Pollern (Modell Georgstraße). Seit dem Jahre 2000 werden bei Neuanlagen nur noch verzinkte Poller eingebaut.