Drucksache Nr. 15-2695/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Parksituation Noltestraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 06.11.2019
TOP 6.3.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
 
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15-2695/2019 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Parksituation Noltestraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 06.11.2019
TOP 6.3.2.

Die Noltestraße ist Teil einer wichtigen Radwegeverbindung von Limmer und Davenstedt nach Linden-Nord. Derzeit ist ein beidseitiges Parken von Autos am Straßenrand erlaubt, wobei dies auf der stadteinwärtigen Seite uneinheitlich erfolgt. Vielfach wird halb auf dem Gehweg geparkt, teilweise aber auch komplett auf der Straße. Im Ergebnis führt dieses „versetzte Parken“ zu teilweise unübersichtlichen Situationen und erschwert es Radfahrenden und Autofahrer*innen gleichermaßen möglichst weit rechts zu fahren.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie ist das Parken in der Noltestraße stadteinwärts offiziell geregelt (halb auf dem Gehweg oder komplett auf der Straße) und wie werden die Verkehrsteilnehmer*innen auf diese Regelung hingewiesen?
2. Wie bewertet die Verwaltung die aktuelle Situation?
3. Wäre aus Sicht der Verwaltung eine Neuordnung des Parkens notwendig, wenn die Noltestraße, wie vom Bezirksrat gefordert und von der Verwaltung geprüft (Drs. 15-1343/2018 S1), zur Fahrradstraße werden sollte?

Antwort der Verwaltung


Zu 1.)
In der Noltestraße ist die Parkregelung das Fahrbahnrandparken. Die Gehwege sind als
Gehwege vorgesehen und halbhohes Parken ist hier nicht angezeigt. Dieses wäre durch
Beschilderung und/oder Markierungen zu gestatten, ist aber nicht der Fall.

Zu 2.)
Die aktuelle Parkordnung des Fahrbahnrandparkens ist wahrscheinlich die am weitesten
verbreitete Form des Parkens für Kfz im öffentlichen Raum. Sie ist erprobt und hat sich
bewährt. Die Verwaltung bewertet die aktuelle Situation in der Noltestraße so, wie in jeder

anderen vergleichbaren Straße in der Stadt auch. Sofern es zu Fehlverhalten bei der
Nutzung kommt, erfolgt eine Ahndung durch den VAD, eine Statistik darüber wird nicht
geführt.

Zu 3.)
Das hängt von den Fahrgassenbreiten ab, die im Falle einer Ausweisung erzielt werden
sollen. Dazu läuft derzeit ein Gutachten.