Drucksache Nr. 15-2694/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Vorfahrtsregelungen Fußgängerzone Limmerstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 06.11.2019
TOP 6.3.1.

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
Antwort
15-2694/2019 F1
0
 

Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Vorfahrtsregelungen Fußgängerzone Limmerstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 06.11.2019
TOP 6.3.1.

Das Zeichen 242.1 markiert laut StVO den Beginn einer Fußgängerzone.
Das Bedeutet:

1. Anderer als Fußgängerverkehr darf die Fußgängerzone nicht benutzen.
2. Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung einer Fußgängerzone für eine andere Verkehrsart erlaubt, dann gilt für den Fahrverkehr Nummer 2 zu Zeichen 239 entsprechend.“

Nummer 2 zu Zeichen 239 der StVO legt wiederum fest:
„Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines Gehwegs [oder einer Fußgängerzone] für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgängerverkehr Rücksicht nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten; er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.“

Wir fragen die Verwaltung:
1. Gelten die oben aufgeführten Regelungen auch für den 700er Bus, der durch die Limmerstraße fährt und haben zu Fußgehende somit Vorrang vor einem querenden Bus?
2. Falls nicht, welche Sonderregeln gelten in der Limmerstraße und auf welcher Rechtsgrundlage?
3. Mit welcher Geschwindigkeit ist der 700er Bus in Regel in der Limmerstraße unterwegs (was gibt ihm der Fahrplan vor)?

Antwort der Verwaltung


Zu 1.)
Ja die oben aufgeführten Regelungen gelten auch für den 700er Bus.

Zu 2.)
Es gelten dementsprechend keine Sonderregelungen für die Vorfahrt.

Zu 3.)
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Bereich der Fußgängerzone Limmerstraße ist für die Fahrzeuge des ÖPNV auf 25 km/h begrenzt, vgl. hierzu auch Drucksache 15-2519-2014.