Drucksache Nr. 15-2692/2019 N1 S1:
Wegbeleuchtung zwischen der Dornröschenbrücke und der Wasserkunstbrücke
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 06.11.2019
TOP 5.4.7.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-2692/2019 N1 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Wegbeleuchtung zwischen der Dornröschenbrücke und der Wasserkunstbrücke
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 06.11.2019
TOP 5.4.7.1.

Beschluss


Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, eine Beleuchtung des Fuß- und Radweges am Fluss zwischen der Dornröschenbrücke und der Wasserkunstbrücke (HeinrichKollmann-Weg) zu installieren.

Außerdem ist die Querverbindung zur Wunstorferstraße an der Schwaneburg zu beleuchten.

Die Verwaltung soll prüfen, ob die Verwendung der gleichen Leuchten, wie in der Drucksache Nr.15-2369/2019 für die Beleuchtung des Almstadtweges beschlossen, sinnvoll ist oder ob per Solarstrom betriebene Leuchten eingesetzt werden können.

Bei der Umsetzung der Maßnahmen soll der Strauch- und Baumbestand erhalten bleiben.

Entscheidung


Dem Antrag wird vorerst nicht gefolgt.

Die im Rahmen des Programms „Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum“ bereitgestellten Haushaltsmittel werden bis Ende 2022 für die Beleuchtung prioritärer Wegeverbindungen an anderen Stellen im Stadtgebiet Hannovers benötigt. Entsprechende Beschlüsse liegen dazu vor. Ob das Programm nach 2022 noch fortgesetzt und weiter finanziert werden kann, ist für die Verwaltung zurzeit noch nicht absehbar und müssten für die Haushaltsplanung 2021/2022 angemeldet werden.