Drucksache Nr. 15-2687/2019 S2:
Wittboldstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Herrenhausen Stöcken am 06.11.2019
TOP 6.3.1.

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Herrenhausen Stöcken (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
2. Entscheidung
15-2687/2019 S2
0
 

Wittboldstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Herrenhausen Stöcken am 06.11.2019
TOP 6.3.1.

Beschluss

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten zu veranlassen, die Wittboldstraße von der Baldeniusstraße für den
Kfz.-Verkehr durch Einbau von herausnehmbaren rot-weissen Absperrpfählen zu sperren.

Entscheidung


Dem Antrag kann nicht gefolgt werden.
Die Ergebnisse der Verkehrserhebung innerhalb des Gebietes um die Wittboldstraße wurden von der Verwaltung ausgewertet. Dabei wurden 8 Knotenpunkte untersucht, die alle unauffällige Verkehrsbelastungen aufweisen.
Zum Zeitpunkt der Verkehrszählung am 10.09.2020 zwischen 6:00 und 19:00 Uhr befanden sich Schulen wie auch Kindertagesstätten in regulären Betrieb. Lediglich ortsansässige Unternehmen boten zu der Zeit teilweise das Arbeitsmodell „Homeoffice in Teilzeit“ an, welches nach Meinung der Verwaltung auch zukünftig verstärkt Anwendung finden wird. Damit einhergehend werden sich auch die Verkehrsbelastungen auf gesenktem Niveau einpendeln.
Die Anzahl der durch die Wittboldstraße gefahrenen Kfz während des Zählzeitraums beträgt durchschnittlich 36 Kfz pro Stunde, die der Spitzenstunde beträgt 39 Kfz/Stunde in dem Zeitraum (zwischen 13:00 – 14:00 Uhr).
Die Charakterisierung einer Wohnstraße nach der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RAST) beinhaltet Verkehrsstärken von bis zu 400 Kfz / h in einer Wohnstraße. Die erhobenen Daten liegen deutlich unter diesem Wert.
Die Verwaltung sieht aufgrund der Ergebnisse der Verkehrserhebung keinen Handlungsbedarf zur Sperrung der Wittboldstraße.