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Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates
Durchführung einer stadtbezirklichen Voruntersuchung zur Einrichtung einer sozialen Erhaltungssatzung
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 06.11.2019
TOP 5.4.3.1.
Beschluss
Die Verwaltung wird beauftragt, für das gesamte Stadtgebiet den gesamten Stadtbezirk eine Voruntersuchung zur Einrichtung einer sozialen Erhaltungssatzung vorzunehmen. Mit der Untersuchung sollen Gebiete identifiziert werden, in denen potentiell die Gefahr besteht, dass durch bauliche Veränderungen oder Aufwertung des Gebäude- und Wohnungsbestandes die Zusammensetzung der Bevölkerung gefährdet ist. Es ist zu befürchten, dass solche Veränderungen zu Verdrängung führen und andere unerwünschte städtebauliche Folgen haben.
Entscheidung
Dem Vorschlag kann mangels Zuständigkeit des Bezirksrates nicht gefolgt werden.
Die Satzungshoheit liegt ausschließlich beim Rat der Landeshauptstadt Hannover (§ 58 Abs. 1 Nr. 5 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes). Dieser entscheidet, ob und in welchem Umfang er eine Soziale Erhaltungssatzung für Teile des Stadtgebietes erlassen möchte. Der Rat beauftragt dann gegebenenfalls die Verwaltung, einen Satzungsentwurf für ein oder mehrere Teile der Stadt entsprechend seinen Wünschen zu erarbeiten und hierfür notwendige Untersuchungen durchzuführen.