Drucksache Nr. 15-2678/2015 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Wülfeler Straße
Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode am 09.12.2015
TOP 5.1.7.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Kenntnis)
 
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15-2678/2015 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Wülfeler Straße
Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode am 09.12.2015
TOP 5.1.7.

Mitte Oktober diesen Jahres wurden im Auftrag von Kabel Deutschland auf der Wülfeler Straße Leitungsarbeiten durchgeführt. Dabei wurde bei einem Anlieger das Grundstück –Eingangsbereich und Garten- mit hellgrauen Schlamm überschwemmt, so dass vorübergehend kein Zutritt zum Haus möglich war.
Nach Entfernung des Schlamms stellte sich heraus, dass im vorderen Bereich des Gartens Baum- und Buschwurzeln freigespült waren. Im weiteren Verlauf der Grundstücksgrenze gab es noch weitere Stellen, an denen der graue Schlamm aus der Erde gedrückt wurde.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Warum wurden die Anlieger nicht über die geplanten Bauarbeiten informiert, wie es vom Bezirksrat immer wieder gefordert wurde?
2. Wer haftet für evtl. dauerhaft entstandene Schäden an Privateigentum?

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die Information der Anlieger hätte durch den Auftraggeber (AG) der Baumaßnahme (Kabel Deutschland) erfolgen müssen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Der AG (Kabel Deutschland) wäre für die entstandenen Schäden haftbar zu machen.

Die Verwaltung hat am 26.07.2015 eine grundsätzliche Genehmigung für das Bauvorhaben erteilt. Einen direkten Einfluss auf die jeweiligen Bauabschnitte und Bauausführungen hat die LHH nicht. Dies liegt in der Verantwortung des Bauherrn Kabel Deutschland.

Die Verwaltung lässt lediglich die Oberfläche im öffentlichen Bereich nach Abschluss der Bauarbeiten mit eigenen Vertragsfirmen wieder herstellen.