Anfrage Nr. 15-2678/2015:
Wülfeler Straße

Inhalt der Drucksache:

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Wülfeler Straße

Mitte Oktober diesen Jahres wurden im Auftrag von Kabel Deutschland auf der Wülfeler Straße Leitungsarbeiten durchgeführt. Dabei wurde bei einem Anlieger das Grundstück –Eingangsbereich und Garten- mit hellgrauen Schlamm überschwemmt, so dass vorübergehend kein Zutritt zum Haus möglich war.
Nach Entfernung des Schlamms stellte sich heraus, dass im vorderen Bereich des Gartens Baum- und Buschwurzeln freigespült waren. Im weiteren Verlauf der Grundstücksgrenze gab es noch weitere Stellen, an denen der graue Schlamm aus der Erde gedrückt wurde.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Warum wurden die Anlieger nicht über die geplanten Bauarbeiten informiert, wie es vom Bezirksrat immer wieder gefordert wurde?
2. Wer haftet für evtl. dauerhaft entstandene Schäden an Privateigentum?