Anfrage Nr. 15-2667/2015:
Beschilderung Unterführung Peiner Straße / Deutsche Bahn

Inhalt der Drucksache:

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Beschilderung Unterführung Peiner Straße / Deutsche Bahn

A n f r a g e gemäß § 14 der Geschäftsordnung des Rates

der Landeshauptstadt Hannover in die nächste Sitzung
des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am 10.12.2015
Unten in der Unterführung Peiner Straße / Deutsche Bahn wurde am Beginn der Rampe Richtung Seelhorst ein Schild „Für Fahrradfahrer verboten“ angebracht. Das Fahrverbot sollte jedoch für die ganze Rampe gelten. Die Verwaltung hat dieser Tatsache inzwischen, durch ein entsprechendes Schild am Westzugang zur Unterführung, Rechnung getragen. Allerdings stehen auf dieser Seite nun zwei gleiche Schilder hintereinander.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Was sind die Gründe dafür, dass das o.g. Schild unten in der Unterführung angebracht wurde?
2. Warum wurde das Schild nicht oben an der Treppe angebracht, wo es vor dem Heruntergehen zu sehen wäre?
3. Ist damit zu rechnen, dass es abgebaut werden wird? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?


Gabriele Jakob
Fraktionsvorsitzende