Antrag Nr. 15-2665/2004:
Sicherung der Radwegeführung in der Göttinger Chaussee

Inhalt der Drucksache:

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Sicherung der Radwegeführung in der Göttinger Chaussee

Antrag,

der Bezirksrat möge beschließen:

Der Radweg von der Saarstraße / Hemmingen stadteinwärts auf der Westseite der Göttinger Chaussee wird bis zum Zebrastreifen Friedhof / Mühlenholzweg als Zweirichtungsweg ausgewiesen. Der Seitenwechsel am Zebrastreifen wird gesondert gekennzeichnet.

Begründung

Der Radweg stadteinwärts ist von Hemmingen aus ein Zweirichtungsweg. Im Bereich Kreuzung In der Rehre steht kein Hinweis dazu. Radfahrer wären gezwungen an dieser Stelle die Fahrbahn zu kreuzen. Um diese gefährliche Querung zu vermeiden, soll die Zweiwegführung am Friedhof vorbei bis zum Zebrastreifen am Mühlenholzweg geführt werden. Eine Radspur am Zebrastreifenrand ermöglicht einen gefahrgeminderten Übergang.