Drucksache Nr. 15-2663/2018 S1:
Fußweg Gemeindeholzstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Herrenhausen Stöcken am 28.11.2018
TOP 9.2.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Herrenhausen Stöcken (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-2663/2018 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Fußweg Gemeindeholzstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Herrenhausen Stöcken am 28.11.2018
TOP 9.2.2.

Beschluss

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung überprüft die ablehnende Antwort auf einem interfraktionen Antrag des Bezirksrates
( vergl. 15-1252/2018 S1) und erläutert dem Bezirksrat öffentlich die Verwaltungsargumente.

Entscheidung

Dem Antrag wird wie nachfolgend ausgeführt gefolgt.
Die Verwaltung hat sich die örtlichen Gegebenheiten in der Gemeindeholzstraße am nordöstlichen Fahrbahnrand von der Straße Am Stöckener Bach bis zur Gemeindeholzstraße Nr.13 erneut angesehen.
In dem Bereich von der Straße Am Stöckener Bach bis zum Grundstück Gemeindeholzstraße Nr.32 (gegenüberliegend) befindet sich ein neu angelegter Entwässerungsgraben.
Die Verwaltung wird nochmals eingehender prüfen, inwieweit dieser Abschnitt für die bauliche Herstellung einer Nebenanlage geeignet ist. Das Wurzelwerk des alten und groß gewachsenen Baumbestandes wird vermutlich bis in den Bereich unter der Fahrbahn reichen. Daher muss bestehendes Wurzelwerk zunächst genauer untersucht werden.
In dem weiter verlaufenden Bereich bis zur Gemeindeholzstraße Nr.13 befindet sich ein bis an die Fahrbahn reichender Waldsaum. Der Ausbau eines befestigten Fußweges dort würde den Wurzelbestand der Bäume beschädigen, wodurch der Erhalt des Baumbestandes in diesem Bereich gefährdet wäre. Daher ist dort der Ausbau eines befestigten Fußweges nicht möglich.
Die Verwaltung wird zeitnah zu einem Termin vor Ort einladen, um die Situation und Lösungsansätze zu erörtern