Drucksache Nr. 15-2662/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Intervalle für die Ampelphasen an Kreuzungen
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 06.11.2019
TOP 6.2.3.

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
Antwort
15-2662/2019 F1
0
 

Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Intervalle für die Ampelphasen an Kreuzungen
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 06.11.2019
TOP 6.2.3.

An Kreuzungen von Straßen, an denen der ÖPNV bevorrechtigt ist, haben viel Verkehrsteilnehmer den Eindruck, dass sie unverhältnismäßig lange warten müssen, bis ihre Richtung wieder eine Grünphase erhält. Oft fühlen sich gerade Fußgänger oder Radfahrer benachteiligt.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Gibt es bei der Ampelprogrammierung vorgegebene Zeitintervalle, nach denen jeder Verkehrsteilnehmer spätestens für seine Richtung Grün erhält?

2. Wenn ja, sind die Zeitintervalle je nach Art des Verkehrsteilnehmers unterschiedlich lang bzw. kurz?

3. Wie wirkt sich das Einfahren eines ÖPNV-Fahrzeuges auf die Zeitintervalle aus?

Antwort der Verwaltung


Zu 1.)
Die Schaltungen der Lichtsignalanlagen sind individuell und auf die jeweilige räumliche und verkehrliche Situation angepasst. So ist es z. B. an reinen Fußgänger-Lichtsignalanlagen so, dass nach Anforderung der Fußgänger nach maximal 30 s die Schaltung eingeleitet werden sollte. An viel befahrenen Kreuzungen, die mittels einer Steuerung mit mehreren Phasen gesteuert werden, ist dies häufig nicht möglich.

Innerhalb eines Umlaufs von in der Regel 90 s sollte jedoch jeder Verkehrsstrom an einer Lichtsignalanlage berücksichtigt werden.





Zu 2.)
Unabhängig von der Antwort zu Frage 1 ist es Ziel der ÖPNV-Bevorrechtigung, dass Stadtbahnen und Busse nach Möglichkeit ohne Wartezeiten die Lichtsignalanlagen passieren können. Dies begründet sich auf die Beschlussdrucksache Nr. 1194/87, der am 25.02.1988 durch die Ratsversammlung einstimmig zugestimmt wurde.

Zu 3.)
Im Falle der Anmeldung von ÖPNV-Fahrzeugen (insbesondere, wenn sich mehrere Fahrzeuge aus entgegengesetzten Richtungen hintereinander anmelden) kann es zu einer deutlichen Verlängerung der Wartezeiten einzelner Verkehrsteilnehmer kommen.