Drucksache Nr. 15-2660/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Verkauf Grundstück Kirchstraße 2
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 06.11.2019
TOP 6.2.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
 
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15-2660/2019 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Verkauf Grundstück Kirchstraße 2
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 06.11.2019
TOP 6.2.1.

Vor einiger Zeit hat die LHH das unbebaute Grundstück Kirchstraße 2 (Flurstück 33/1, Flur 24, 271 m²)) zum Verkauf angeboten (vgl. den Kartenausschnitt). Es handelt sich um eine Freifläche mit Baumbestand, die wohl als Schulgarten der Ihmeschule genutzt worden ist. Außerdem sollte die Zufahrt von der Kirchstraße zum Schulhof der Ihmeschule (Teilfläche des Flurstücks 26/5), die an das Flurstück 33/1 angrenzt, mit verkauft werden. Die beiden Flächen wurden als „Baulücke“ angesehen, die zugebaut werden soll. Die Rahmenbedingungen dafür sind schwer einzuhalten, weil Fenster in den Nachhäusern und eine Durchfahrt auf den Schulhof freigehalten werden müssen/sollen. Wir haben seinerzeit das Zubauen dieser Baulücke und den Verlust der Freifläche und des Schulgartens bedauert. Bisher ist mit einem Bauvorhaben noch nicht begonnen worden.



Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Ist der Verkauf des Grundstücks Kirchstraße 2 tatsächlich erfolgt?

2. Wenn ja, wann ist mit einem Bauvorhaben zu rechnen?

3. Wenn nein, kann auf den Verkauf noch verzichtet werden?

Antwort der Verwaltung


zu 1.)
Die Beurkundung des Kaufvertrages ist bis dato noch nicht erfolgt. Die Verwaltung nimmt derzeit die Endabstimmung mit den Fachverwaltungen und der Baugruppe vor und holt die kommunalrechtliche Zustimmung ein. Die Verwaltung plant, den Kaufvertrag noch im laufenden Quartal zu beurkunden.

zu 2.)
Mit dem Bauvorhaben kann sobald die Baugenehmigung vorliegt, begonnen werden.
Die Bauantragsunterlagen befinden sich derzeit in der Vorbereitung. Die Verwaltung rechnet mit einem Baubeginn innerhalb des Jahres 2020.

zu 3.)
Die Gründe, die 2017 zur Ausschreibung des Grundstücks bewogen haben, bestehen heute noch gleichermaßen fort, weshalb aus Sicht der Verwaltung auf den geplanten Verkauf nicht verzichtet werden sollte.