Drucksache Nr. 15-2652/2021 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Verkehrssituation im Tollenbrink
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 15.12.2021
TOP 6.1.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-2652/2021 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Verkehrssituation im Tollenbrink
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 15.12.2021
TOP 6.1.2.

Anwohnende des Tollenbrinks berichten, dass die Straße im Zuge der Arbeiten am Hochbahnsteig Bothfeld und der mithin (teil-)gesperrten Kugelfangtrift vermehrt als Ausweichroute zwischen Ebelingstraße und Sündernstraße genutzt wird. Beklagt werden in diesem Zusammenhang ferner zu enges Parken und vermehrte Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Tempo-30-Zone.

Vor diesem Hintergrund fragt die Grüne Bezirksratsfraktion die Verwaltung:


1. Haben die Stadt und/oder die Polizei ähnliche Beobachtungen gemacht und sind sie dbzgl. bereits tätig geworden?

2. Wird der Hinweis der Anwohnenden zum Anlass genommen eine Messung mittels Geschwindigkeitsdisplay im Tollenbrink durchzuführen?

3. Wann werden die Arbeiten am Hochbahnsteig Bothfeld voraussichtlich abgeschlossen sein und die Sperrung der Kugelfangtrift vollständig aufgehoben?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu 1:
Sowohl die Polizei als auch die Stadtverwaltung konnten ähnliche Beobachtungen nicht feststellen.
Die Polizei konnte lediglich feststellen, dass sehr viele Parkverstöße (Parken auf dem Gehweg) auf dem Tollenbrink zwischen Ebelingstraße und dem Spielplatz begangen werden. Die Polizei ahndet diese.

Zu 2:
In der Zeit vom 19.11. bis 26.11.2021 hat auf dem Tollenbrink eine Geschwindigkeitsmessung stattgefunden.
Der für die Beurteilung maßgebliche Wert V85 (= Geschwindigkeit, die von 85% der Verkehrsteilnehmer*innen eingehalten bzw. unterschritten wird) liegt bei 38 km/h. Die Verwaltung wird das Einvernehmen bei der Polizei beantragen, um einen Messplatz einzurichten und Verstöße ahnden zu können.
Bevor die Verwaltung in einer Straße Geschwindigkeitskontrollen durchführen darf, ist ein strenges förmliches Verfahren zu durchlaufen.

Aufgrund eines verbindlichen Erlasses des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 27.10.2010 muss vor der Durchführung jeder Verkehrsüberwachungsmaßnahme auf der Grundlage der Erkenntnisse aus der örtlichen Unfalluntersuchung über die Auswahl der Messstellen, die Festlegung der Messzeiten und die Durchführung von Schwerpunkteinsätzen Einvernehmen mit der zuständigen Polizeiinspektion erzielt werden.

Ziel der Verkehrsüberwachung ist die Verkehrsunfallprävention. Die Standorte für die Überwachungsanlagen (stationär und mobil) sind vorrangig dort einzurichten, wo sich in der Vergangenheit häufig Unfälle ereignet haben oder die Wahrscheinlichkeit besteht, dass sich Unfälle ereignen werden.

Zu 3:
Von Seiten der Infra erging dazu folgende Stellungnahme:
Die Bauarbeiten werden im neuen Jahr noch 8- 10 Wochen dauern, so dass eine Inbetriebnahme ab Mitte März 2022 möglich ist. Da im Januar und Februar 2022 witterungsbedingt nicht immer gearbeitet werden kann, müssen witterungsbedingte Unterbrechungszeiten zur Bauzeit dazugerechnet werden.
Die Einbahnstraßenregelung in der Kugelfangtrifft wird zum 21.12.2021 aufgehoben. Von den drei vorhandenen Fahrspuren wird jedoch noch eine Spur für Baustelleneinrichtungsflächen benötigt.