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Feststellung über den Sitzverlust von Bezirksbürgermeisterin Angelika Walther
Antrag,
gem. § 37 Abs. 2 Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) festzustellen, daß bei Bezirksbürgermeisterin Angelika Walther die Voraussetzungen nach § 37 Abs. 1 Ziffer 1 NGO für den Sitzverlust mit Ablauf des 31.12.2004 vorliegen.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Mit Schreiben vom 02.09.2004 hat Bezirksbürgermeisterin Walther schriftlich erklärt, dass sie das Bezirksratsmandat mit Wirkung vom 01.01.2005 aus persönlichen Gründen niederlegt.
Damit endet ihre Mitgliedschaft im Stadtbezirksrat Ricklingen (§ 37 Abs. 1 Ziff. 1 NGO).
Die Voraussetzungen des Sitzverlustes sind vom Stadtbezirksrat nach § 37 Abs. 2 NGO festzustellen. Frau Walther ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
10.15.3
Hannover / 20.12.2004