Drucksache Nr. 15-2651/2021 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage
Baustopp auf dem Gelände der künftigen Gartenstadt Hannover-Nord
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 15.12.2021
TOP 6.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis)
 
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15-2651/2021 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage
Baustopp auf dem Gelände der künftigen Gartenstadt Hannover-Nord
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 15.12.2021
TOP 6.1.1.

Am 12./13. November 2021 berichtete die HAZ über einen angeblichen Baustopp auf dem Gelände der künftigen Gartenstadt Hannover-Nord. Anlass sollen Differenzen zwischen der Niedersächsischen Landgesellschaft mbH (NLG) als Projektentwicklerin und der Stadt über die Durchführung von Architektenwettbewerben gewesen sein.

https://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Baustopp-in-der-Fritsch-Kaserne-in-Hannover-Aerger-um-Wettbewerbe

Vor diesem Hintergrund fragt die Grüne Bezirksratsfraktion die Verwaltung:


1. Treffen die in dem Artikel dargestellten Informationen zu und ist es tatsächlich zu einem Baustopp gekommen? Wenn nein, inwiefern trifft der dargestellte Sachverhalt nicht zu?

2. Inwieweit gibt es zwischen der NLG und der Stadt bereits eine oder mehrere vertragliche Vereinbarungen zur Durchführung von Architektenwettbewerben?

3. Welche Absprachen hat es im Nachgang zum besagten Presseartikel zwischen der NLG und der Stadt gegeben und wann werden die Arbeiten voraussichtlich wieder aufgenommen?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

1. Die in dem Artikel dargestellten Informationen zu einem Baustopp treffen nicht zu.


Tatsächlich ist mit dem Bau noch gar nicht begonnen worden, es wurden lediglich Abrissarbeiten durchgeführt. Im nächsten Schritt wird die Bodensanierung erfolgen.


2. Die Stadt ist mit der NLG im Gespräch über den Umfang von durchzuführenden Architektenwettbewerben. Dieses wird dann in einem noch abzuschließenden städtebaulichen Vertrag geregelt.

3. Im Nachgang zum Presseartikel in der HAZ sind die Gespräche zu Planinhalten, den Vermarktungsabsichten durch die NLG und den erforderlichen vertraglichen Regelungen fortgeführt worden. Die NLG beabsichtigt aufgrund der hohen anfallenden Bodensanierungskosten, die Arbeiten fortzuführen sobald Planungssicherheit besteht, d.h. wenn der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan gefasst wurde.