Anfrage Nr. 15-2647/2015:
Tiergartenstraße 148

Inhalt der Drucksache:

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Tiergartenstraße 148

Die CDU- Fraktion hatte am 13.05.2015 eine Anfrage bezüglich der im Nachhinein errichteten Pavillons auf dem Gelände der alten Villa in der Tiergartenstraße 148 gestellt. Die Antwort der Verwaltung vom 31.08.2015 besagte, dass ein Pavillon bauordnungsrechtlich genehmigt wurde, die Nutzung aber lediglich zum gelegentlichen Aufenthalt freigegeben sei. Dieser Pavillon sei aber auch nicht entsprechend der Baugenehmigung 2,5m von der Grundstücksgrenze aufgebaut worden. Auch der zweite Pavillon stünde dichter an der Grenze. Die Nutzung entspricht nicht dem Genehmigungsstand, da beide Pavillons zu weiteren Aufenthaltszwecken und als Frühstücksraum genutzt werden. Im Rahmen einer formellen Anhörung sollte sich der Betreiber äußern.
Die Antwort der Verwaltung bezog sich auf zwei Pavillons, es ist allerdings auch ein dritter vorhanden.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Ist der Verwaltung bekannt, dass es sich um drei anstatt zwei Pavillons handelt
und sind alle drei aufgrund des jetzigen B-Plans-genehmigt?
2. Sind auch zwischen den einzelnen Pavillons Grenzabstände einzuhalten, und wenn ja, welche?
3. Ist die formelle Anhörung inzwischen abgeschlossen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, wann wird diese abgeschlossen sein?

Petra Stittgen