Anfrage Nr. 15-2646/2019:
Pausengong Bürgerhaus Misburg

Inhalt der Drucksache:

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Pausengong Bürgerhaus Misburg

Im Februar 2019 hat der Bezirksrat auf Antrag der CDU-Fraktion beschlossen und die Verwaltung aufgefordert, im Bürgerhaus eine Pausenklingel/-gong zu installieren, um beispielsweise das Pausenende mit akustischem Signal kenntlich zu machen.
Die Antragstellerin hatte die Hoffnung auf Beschaffung einer elektronischen Lösung. Stattdessen hat die Stadtverwaltung im Hausmeisterraum ein von Hand zu bedienendes Klanginstrument inklusive Schlagklöppel deponiert, das eher fernöstlich-meditativ anmutet (Foto anbei).

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. An wen haben sich Mieter des Saales im Bürgerhaus zu wenden, wenn dieser Pausengong genutzt werden soll und fällt dafür eine Nutzungsgebühr an?

2. Darf der Pausengong nur von den Hausmeistern des Bürgerhauses bedient werden und welche Qualifikationen erfordert dies?

3. Sofern der Pausengong auch von Mietern des Saales selbst genutzt werden darf: welche Sicherheitsmaßnahmen sind zu berücksichtigen?