Anfrage Nr. 15-2645/2009:
Brabeckstraße 16 – 2010 Standort eines Drogeriemarktes

Inhalt der Drucksache:

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Brabeckstraße 16 – 2010 Standort eines Drogeriemarktes

Auf dem Grundstück Brabeckstraße 16 steht ein mehrteiliges Gebäudeensemble, in Kirchrode gemeinhin unter den zwei Begriffen „Gaststätte Zum Kronprinzen“ und „Tanzsaal“ bekannt. Bis zum Ende des Jahres 2010 soll unter teilweiser Nutzung der vorhandenen Bausubstanz dort ein Drogeriemarkt auf einer Fläche von ca. 670 m² auf dem 1.500 m² großen Grundstück entstehen (URL(1): http://www.baum-gruppe.com/index.php?Neubau-Sparkasse-Filiale-Neustadt-26). Der gültige Bebauungsplan 306, in Kraft getreten am 3. März 1971, nimmt den Grundriss der vorhandenen Gebäude auf und lässt geringfügig Vergrößerungen, insbesondere einige Meter östlich vor dem Fachwerkhaus, zu. Aufgrund der unter Denkmalschutz stehenden Gebäude wird die Kubatur generell unverändert bleiben – bis auf den Zurückbau bestimmter Gebäude/-teile, und damit wird es grundsätzlich keine Veränderung bei der ausgewiesenen, überbauten innerhalb der überbaubaren Grundfläche geben. Eine Ausnahme soll wohl aber ein verglaster Übergang zwischen dem ehem. Tanzsaal und der ehem. Gaststätte bilden.

Wir fragen die Verwaltung:
1. In welcher Weise ist dieser geplante Übergang zwischen den beiden Gebäuden kongruent mit den Festsetzungen im gültigen Bebauungsplan?
2. Welche sinnvollen Abweichungen von den Festsetzungen im Bebauungsplan werden/müssen möglicherweise auf welcher Basis genehmigt werden?
3. Wie werden die Stellplatzsituation, die Eingrünung und die bauliche Barrierefreiheit geregelt werden?