Anfrage Nr. 15-2639/2009:
Linker Radweg in der Wülfeler Straße

Inhalt der Drucksache:

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Linker Radweg in der Wülfeler Straße

In der Wülfeler Straße ist ein „linker“ Radweg im Bereich der südlichen Seitenanlage straßenverkehrsrechtlich freigegeben.

Wir fragen die Verwaltung:
1. In welcher Weise entsprechen die tatsächlichen Voraussetzungen in Gänze für die Ausweisung eines „linken“ Radweges den geltenden Vorschriften, namentlich die Radwegbreite?
2. Welches Ergebnis hatte vor der Kennzeichnung des „linken“ Radweges die vorgelagerte Einzelfallprüfung, die zur Ausweisung führte?
3. Welche Sinnhaftigkeit wird in der gleichzeitigen Ausweisung des in Rede stehenden, „linken“ Radweges beim Vorhandensein eines Radweges bzw. Radfahrstreifens im Bereich der nördlichen Seitenanlage beigemessen?