Drucksache Nr. 15-2638/2015 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Vertretungsreserven in Kindertagesstätten
Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode am
09.12.2015 - TOP 5.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Kenntnis)
 
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15-2638/2015 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Vertretungsreserven in Kindertagesstätten
Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode am
09.12.2015 - TOP 5.1.1.

Ab dem 01.10.2015 fordert das Land Niedersachsen eine ständige Vertretungsreserve in Kindertagesstätten von gelernten Erziehern und Erzieherinnen, damit der Betrieb der Einrichtungen stets gewährleistet werden kann.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Wie beurteilt die Verwaltung die verbindliche Vertretungsreserve im Hinblick auf die finanzielle Mehrbelastung der Träger bzw. den dadurch entstehenden Mehraufwand im Bereich Koordinierung der Vertretungen?
2. Gibt es Gespräche mit dem Land Niedersachen, die auf eine Kostenübernahme durch das Land für die geforderte Vertretungsreserve abzielen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
3. Sind der Stadtverwaltung Fälle bekannt, in denen eine Kindertagesstätte
in unserem Stadtbezirk den Betrieb kurzfristig einstellen musste, da nicht genügend Erzieherinnen / Erzieher zur Betreuung der Kinder anwesend waren? Wenn ja, wo und wie oft traten solche Fälle auf und wie soll eine Überprüfung stattfinden?

Die Verwaltung nimmt zu der Anfrage im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode wie folgt Stellung:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
In den jeweiligen Finanzierungsformen für die Kindertagesstätten gibt es von der LH Hannover differenzierte Maßnahmen zur Finanzierung des Vertretungs-bedarfes.
Für die Einrichtungen, die nach der Richtlinien über die Fördervoraussetzungen und Förderbeträge in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten Vereinen gefördert werden, steht ein Vertretungskräfte-Pool bei der Kinderladen-Initiative Hannover e.V. zur Verfügung.
Die verbandlichen Kindertagesstätten, die im Wesentlichen vom Caritas Verband und dem ev. Stadtkirchenverband betrieben werden, erhalten aufgrund der geschlossenen Verträge eine Pauschale für die Vertretungskräfte.
Bei der Förderung nach der Richtlinie des Betriebskostenersatz (städtischen Kindertagesstätte in Trägerschaft von Verbänden der freien Wohlfahrtspflege) gibt es auf Antrag des Trägers bei Krankheit für die ersten sechs Wochen eine Finanzierung für die Vertretungskräfte.

Zur Regelung der Vertretungskosten für Fortbildung und Urlaub, soweit noch nicht abgedeckt, führt die Verwaltung zurzeit Gespräche mit den Trägern von Kinder-tagesstätten.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Es sind Gespräch geführt worden. Das Land hat eine Kostenbeteiligung an den Kosten für Vertretungskräfte mit dem Hinweis auf die nicht greifende Konnexität abgelehnt.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Es ist durchaus möglich, dass Kindertagesstätten im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode den Betrieb kurzfristig einstellen oder Notgruppen einrichten mussten. Dies muss der LH Hannover nicht gemeldet werden. Die Entscheidung trifft der jeweilige Träger der Kindertagestätten selber, da er die Aufsichtspflicht sicherstellen muss.

Nach § 46 Abs. 1 SGB VIII obliegt der zuständigen Behörde (Nds. Kultusministerium - Referat „Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder“) die Überprüfung, ob die Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis weiter bestehen.