Ab dem 01.10.2015 fordert das Land Niedersachsen eine ständige Vertretungsreserve in Kindertagesstätten von gelernten Erziehern und Erzieherinnen, damit der Betrieb der Einrichtungen stets gewährleistet werden kann.
1. Wie beurteilt die Verwaltung die verbindliche Vertretungsreserve im Hinblick auf die finanzielle Mehrbelastung der Träger bzw. den dadurch entstehenden Mehraufwand im Bereich Koordinierung der Vertretungen?
2. Gibt es Gespräche mit dem Land Niedersachen, die auf eine Kostenübernahme durch das Land für die geforderte Vertretungsreserve abzielen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
3. Sind der Stadtverwaltung Fälle bekannt, in denen eine Kindertagesstätte
in unserem Stadtbezirk den Betrieb kurzfristig einstellen musste, da nicht genügend Erzieherinnen / Erzieher zur Betreuung der Kinder anwesend waren? Wenn ja, wo und wie oft traten solche Fälle auf und wie soll eine Überprüfung stattfinden?