Antrag Nr. 15-2634/2013:
Änderungsantrag zu Drucksache Nr. 2604/2013-Standorte für den Neubau von Wohnheimen für Flüchtlinge im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode-

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag zu Drucksache Nr. 2604/2013-Standorte für den Neubau von Wohnheimen für Flüchtlinge im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode-

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
1. Das Wort „vorrangig“ unter Punkt 1 der Verwaltungsvorlage ist ersatzlos zu streichen.
2. Der in der Anlage zur Verwaltungsvorlage benannte Standort „Am Sandberge“ ist zu streichen. Es ist ein neuer Standort durch die Verwaltung zu benennen. Es wird bei veränderter Gebietsausweisung (Änderung von Gewerbegebiet in Mischgebiet) eine schon bekannte und der Verwaltung benannte Fläche südlich der Wülferoder Straße zwischen einem Hotel an der Bergstraße und der Stadtbahn vorgeschlagen.
3. Der Standort Kronsberg-Nord in dem Quadranten Oheriedentrift / Von-Escherte-Straße / Lehmbuschfeld / Kreuzbusch ist in die derzeit vorgesehene Bebauung einzupassen. Hier sind die geltenden Regelungen, insbesondere die des Bebauungsplans 1551, einzuhalten.

Begründung

Zu 1. Die Standortsuche und -festlegung ist ein in dieser Unterlage eminent wichtiger Teil, der der Verwaltung keine Option für weitere, nicht abgestimmte Standorte eröffnen darf, ohne dass der Stadtbezirksrat eingebunden ist (Stadt im Dialog).
Zu 2. Auf die Nutzung dieser Fläche als Stadtplatz mit verschiedenen Aktivitäten, die mit einem nicht unwesentlichen Teil mit dem angrenzenden Sportgelände (Fußball, Leichtathletik, Schießen) korrespondiert, aber nicht nur, ist die Verwaltung bereits am 30. September 2013, also etwa einen Monat vor Abschluss der ersten Verwaltungsvorlage am 25. Oktober 2013, mündlich hingewiesen. Auch bis heute gibt es keine Einlassung der Verwaltung dazu. Eine Reaktion darauf ist also ausgeblieben – außer einer Ankündigung auf Befassung. Ein Ersatzstandort wird vorgeschlagen, ist aber vermutlich – wie schon mehrere andere – hierfür der schnellen Umwidmung zu unterziehen.
Zu 3. Die Einpassung dieses Standorts in die geltenden Regelungen ist der Tatsache geschuldet, dass erwartet wird, dass der nördliche Teil des Wohnquartiers Kronsberg-Nord als Wohnstandort in der Zeit des Bestehens des Wohnheimes ob der Bevölkerungsentwicklung in Hannover maßgeblich baulich fertiggestellt ist.