Drucksache Nr. 15-2632/2022 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Strom- und Gassperren im Stadtbezirk Mitte
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 07.11.2022
TOP 9.4.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-2632/2022 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Strom- und Gassperren im Stadtbezirk Mitte
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 07.11.2022
TOP 9.4.2.

Ich bitte die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen oder darum, sich nach deren Antworten zu erkundigen.

1. Wie viele Gas-, Strom- und Wassersperren wurde im Stadtbezirk Hannover Mitte verhängt?
2. Wie viele dieser Sperren wurden von Enercity und anderen Anbietern verhängt und wie sieht das Verhältnis dieser Sperren im Vergleich zu anderen Stadtbezirken aus?
3. Welche Maßnahmen ergreifen die Stadt und enercity zur Vermeidung dieser Sperren?

Die Verwaltung beantwort die Anfrage in Abstimmung mit der enercity AG wie folgt:

zu 1.
Sofern ein*e Kund*in die Zahlungsverpflichtungen für Energie- oder Wasserlieferungen nachhaltig nicht erfüllt, kann der Lieferant eine Unterbrechung der Versorgung (Sperrung) bei dem zuständigen Netzbetreiber beauftragen. Die rechtlichen Voraussetzungen dafür, insbesondere § 19 Grundversorgungsverordnung Strom und Gas sowie die Allgemeinen Versorgungsbedingungen für Wasser, sind dabei zu beachten und einzuhalten. Im Jahr 2021 wurden nach Ermittlung der enercity Netzgesellschaft mbH, im Stadtbezirk Hannover Mitte insgesamt 143 Strom-, Gas- und Wassersperren vorgenommen.

zu 2.
Alle vorgenannten 143 Sperrungen im Bezirk Mitte wurden im Auftrag von der enercity AG durchgeführt. Vergleiche zwischen den Stadtbezirken werden von der enercity Netzgesellschaft nicht vorgenommen. Für diese Anfrage wurden die Daten für den Stadtbezirk Mitte deswegen gesondert ermittelt.
Lieferanten, die im Versorgungsgebiet (hier Hannover) nicht Grundversorger sind, kündigen in aller Regel den Liefervertrag bei Zahlungsverzug der Kund*innen, da bei


diesen Lieferanten keine Verpflichtung zur Versorgung besteht. Zudem machen Lieferanten, die nicht Grundversorger sind, die Belieferung abhängig von einer positiven Bonitätsabfrage und lehnen bei geringer oder negativer Bonität die Belieferung sehr häufig ab. Im Jahr 2021 wurden nach Ermittlung der enercity Netzgesellschaft mbH insgesamt rd. 2.400 Strom-, Gas- und Wassersperren durchgeführt. Etwa 100 davon entfallen nicht auf enercity AG, sondern auf andere Anbieter.

zu 3.
Die Vermeidung von Sperrungen bzw. das Einstehen für Rechnungen kann grundsätzlich nicht durch die Stadt erfolgen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung ist die Steuerung der Mehrbelastungen vor allem durch Ausgleichsmaßnahmen des Bundes möglich und unverzichtbar. Dazu hat die aktuelle Bundesregierung mit den Entlastungspaketen bereits über erste Maßnahmen entschieden, wie die Zahlung eines Heizkostenzuschusses im Herbst, die Kindergeldzuschläge oder die energiebezogenen Steuererleichterungen. Weitere Maßnahmen sind in der Diskussion und werden sicherlich bald einer Entscheidung zugeführt. Für besonders schwierige Fälle hat die Stadt gemeinsam mit enercity schon vor Jahren den enercity Härtefonds e.V. gegründet, der durch die enercity finanziell ausgestattet wird. enercity hat aktuell das Volumen für den Härtefallfonds für 2023 um den Faktor 10 gegenüber den bisher verwendeten Budgets erhöht. Derzeit wird geprüft bzw. vorbereitet, ob das Budget durch weitere Gelder aus den Härtefallfonds-Maßnahmen des Landes Niedersachsen um ein zusätzliches Drittel erhöht wird.
Seit Gründung des enercity Härtefonds e.V. vor über zehn Jahren ist die Anzahl der Sperrungen bei enercity kontinuierlich um insgesamt rd. 45 % zurückgegangen. Dieses Ergebnis ist im Wesentlichen auf die Verfahrensweise im Modell des enercity Härtefonds e.V. in Hannover zurückzuführen.