Drucksache Nr. 15-2631/2012:
Zuwendung an den Musikkreis Wettbergen

Inhalt der Drucksache:

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15-2631/2012
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Zuwendung an den Musikkreis Wettbergen

Antrag,

zu beschließen, dem Musikkreis Wettbergen eine Zuwendung in Höhe von 1.800,-- € aus dem Teilergebnishaushalt 2012 – 43 Bildung und Qualifizierung (Produkt: 27301 Stadtteilkulturarbeit) – Kostenart 43180000 - zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Mit der Gewährung der Zuwendung ist keine gruppenbezogene Bevorzugung oder Benachteiligung verbunden.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt  - Investitionstätigkeit
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 43 - Investitionstätigkeit
Produkt 27301
Stadtteilkulturarbeit
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 1.800,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -1.800,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -1.800,00 €


Begründung

Die Verwaltung befürwortet die beantragte Zuwendung in Höhe von 1.800,- €.
Die Mittel sind bei der o. g. Finanzstelle veranschlagt.
Im Jahr 2011 wurde eine Zuwendung in Höhe von 1.500,- € gewährt. Der Mehrbedarf von 300,- € resultiert einmalig aus Unterhaltungsaufwendungen in den gemieteten Räumlichkeiten.

Der Musikkreis Wettbergen ist ein Mitglied im Verband Wettberger Vereine e. V. und vermittelt seit vielen Jahren insbesondere Kindern und Jugendlichen das Gitarren- und Mandolinenspiel. Ferner bietet der Musikkreis Wettbergen Blockflöten- und Klavierunterricht an.

Durch das wachsende Interesse an Musik und der Möglichkeit, Instrumente zu spielen ist die Nachfrage nach den Angeboten des Musikkreises Wettbergen - insbesondere der Kinder- und Jugendarbeit - weiter gestiegen. Angebote wie z. B. ein Mandolinenorchester oder die musikalische Früherziehung erfreuen sich zunehmender Beliebtheit.

Der Musikkreis Wettbergen benötigt die Zuwendung, um die Unterrichtsangebote, den Spielbetrieb des Orchesters und des Chores gewährleisten zu können.
43 .02
Hannover / 06.11.2012