Drucksache Nr. 15-2629/2014 N1 S1:
ENTSCHEIDUNG:
Tempo 30 auf einem Abschnitt der Spannhagenstraße im Bereich Grethe-Jürgens-Straße, Sitzung des Stadtbezirksrates Vahrenwald-List
am 09.02.2015, TOP 9.1.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Vahrenwald-List (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-2629/2014 N1 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

ENTSCHEIDUNG:
Tempo 30 auf einem Abschnitt der Spannhagenstraße im Bereich Grethe-Jürgens-Straße, Sitzung des Stadtbezirksrates Vahrenwald-List
am 09.02.2015, TOP 9.1.1.1.

Beschluss

Auf der Spannhagenstraße wird im Bereich Kanalbrücke/Abzweig Grethe-Jürgens-Straße die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt.

Entscheidung

Dem Antrag wird nicht gefolgt.
Die Spannhagenstraße gehört hinsichtlich ihrer Klassifizierung zum Vorbehaltsnetz und ist daher als stadtteilverbindende Verkehrsverbindung mit überwiegendem Durchgangsverkehr mit der innerorts gültigen Regelgeschwindigkeit von 50 km/h befahrbar. Eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h könnte allenfalls ausnahmsweise angeordnet werden, wenn dieses durch die Besonderheit des Einzelfalls angezeigt wäre. Die Einmündung Grethe-Jürgens-Straße ist rechtwinklig angelegt und frei von jeder Bebauung in allen Richtungen gut einsehbar. Die Tatsache, dass Radfahrende die Fahrbahn queren, ist ein übliches Verkehrsgeschehen für jeden Autofahrer und stellt keine besondere Gefahrensituation dar. Im großstädtischen Verkehrsgeschehen muss jeder Verkehrsteilnehmer ständig damit rechnen, dass andere Verkehrsteilnehmer den eigenen Weg kreuzen – eine entsprechende Vorsicht und Achtsamkeit sind daher stets erforderlich.
Um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass an der Einmündung Grethe-Jürgens-Straße der in Fahrtrichtung Süden linksseitig verlaufende Radweg endet und die Radfahrenden an dieser Stelle wartepflichtig unter Beachtung des Verkehrs die Fahrbahn kreuzen müssen, hat die Verwaltung das Verkehrszeichen 138-10 der Straßenverkehrs-Ordnung – StVO „Radfahrer kreuzen“ aufgestellt, um zusätzlich auf den kreuzenden Radverkehr aufmerksam zu machen. Unfälle sind bisher nicht aufgetreten.

Fazit:
Eine besondere Gefahrensituation an der Grethe-Jürgens-Straße ist nicht ersichtlich. Die Reduzierung der Regelgeschwindigkeit von 50 auf 30 km/h ist nicht angezeigt.