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Tempo 30 auf einem Abschnitt der Spannhagenstraße im Bereich Grethe-Jürgens-Straße
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Auf der Spannhagenstraße wird im Bereich Kanalbrücke/Abzweig Grethe-Jürgens-Straße die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt.
Begründung
Im o.g. Bereich sind Radfahrende gezwungen, die Straßenseite zu wechseln. Hier besteht ein Unsicherheitsgefühl gerade bei betroffenen Schülerinnen und Schülern der Außenstelle der Käthe-Kollwitz-Schule in der Gottfried-Keller-Straße, da Autofahrer teilweise mit erhöhter Geschwindigkeit die Brücke hinunterfahren.