Anfrage Nr. 15-2620/2019:
Sitzgelegenheiten im Misburger Wald

Inhalt der Drucksache:

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Sitzgelegenheiten im Misburger Wald

Der Misburger Wald erfüllt eine wichtige Funktion als Naherholungsgebiet. Zudem führt durch ihn ein Teil des Wegenetzes, das als Jakobsweg bekannt ist. Zuständig für den Misburger Wald sind die Niedersächsischen Landesforsten.

Insbesondere durch die Einrichtung von Sitzgelegenheiten, insbesondere Bänken, die Spaziergänger, Wanderer und Pilger zum Verweilen einladen, ließe sich die Attraktivität des Misburger Waldes steigern.

Wir fragen die Verwaltung:
(Mit der Bitte, die entsprechenden Auskünfte bei den Niedersächsischen Landesforsten einzuholen)

1. Welche Sitzgelegenheiten gibt es bereits im Misburger Wald?

2. In welchem Umfang sind dort die Niedersächsischen Landesforsten in Zukunft zur Schaffung von Sitzgelegenheiten bereit?

3. Welche sonstigen Maßnahmen haben die Niedersächsischen Landesforsten bereits durchgeführt oder planen sie für die Zukunft, um die Attraktivität des Misburger Waldes zu steigern (auch bezogen auf immer wieder einmal herumliegenden Abfall)?