Drucksache Nr. 15-2620/2018 S1:
Aussagekräftige Spielplatzschilder mit Ortsangabe und
Notrufnummer
Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult am 21.11.2018
TOP 8.4.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-2620/2018 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Aussagekräftige Spielplatzschilder mit Ortsangabe und
Notrufnummer
Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult am 21.11.2018
TOP 8.4.1.

Beschluss

Oft werden Spielplätze auch von Ortsfremden genutzt oder die Ortslage ist – auch für „Einheimische“ – schwer zu erklären. In einem Notfall ist es dann, - in der verständlichen Hektik und Angst – nicht einfach zu beschreiben, wo man sich gerade befindet. Dadurch verzögert sich die Hilfe unnötig.
Die Spielplatzsatzung der Stadt Hannover enthält Regeln, die bei der Nutzung von Spielplätzen Gefährdungen verhindern und Belästigungen insbesondere der spielenden Kinder auf das unvermeidbare Maß verringern sollen. Diese Regeln betreffen mit dem Alkohol- und Rauchverbot, dem Ausschluss von Erwachsenen, die keine Kinder beaufsichtigen, und dem Hundeverbot zunächst Erwachsene. Darüber hinaus gibt es Sicherheitsregeln, die auch die Kinder betreffen, die aber in der Satzung nicht explizit benannt werden, wie ein Helmverbot auf Spielgeräten oder das Verbot, auf Spielplätzen Fußball zu spielen oder Fahrrad zu fahren. Diese Regeln sind vielen Erwachsenen und Kindern nicht bekannt.
Während auf dem südlichen Spielplatz am Stephansplatz bereits ein Spielplatzschild mit wichtigen Verhaltensregeln aufgestellt wurde, fehlen auf zahlreichen Spielplätzen des Stadtbezirks Schilder völlig bzw. sind nur wenig aussagekräftige Schilder angebracht.

Der Bezirksrat möge beschließen:
Soweit nicht bereits vorhanden erhalten alle öffentlichen Spiel- und Bolzplätze des Stadtbezirks Südstadt-Bult kindgerecht gestaltete Spielplatzschilder mit mindestens folgenden Angaben:
· Name des Spielplatzes und Platznummer
· Nummer des Notrufes
· Öffnungszeiten und Angabe der zur Nutzung berechtigten Personen
· Kindgerechten Piktogrammen zu den wesentlichen Verhaltensregeln auf dem Spielplatz
· QR-Code, der auf eine Internet-Seite führt, die Informationen zum Verhalten bei Notfällen und ggf. auch zu allgemeinen Nutzungsregeln in verschiedenen Sprachen vorhält. Die Auswahl der Sprachen trifft die Verwaltung in Absprache mit dem Integrationsbeirat Südstadt-Bult
· Angabe einer Telefonnummer, unter der Beschädigungen und besondere Vorkommnisse gemeldet werden können, die keine Notfälle sind



Die Schilder werden gut sichtbar aufgehängt. Das Foto zeigt beispielhaft eine Lösung aus Dormagen, noch ohne QR-Code.

Entscheidung

Dem Antrag wird teilweise gefolgt.

Die Verwaltung hat ein Spielplatzschild erarbeitet, bei dem zur leichteren Verständlichkeit Piktogramme verwendet werden. Dieses Schild beinhaltet neben dem jeweiligen Spielplatznamen die Notrufnummer 112, Ansprechpartner*innen sowie Hinweise auf Nutzungszeit und Nutzer*innengruppe und Spielregeln (Foto Beispiel Spielplatz Kokenstraße). Ein QR-Code ist nicht vorgesehen, da die Piktogramme selbsterklärend sind.

Die Verwaltung setzt das neue Beschilderungskonzept Schritt für Schritt um. So werden bei Um- und Neubauten die alten Schilder ersetzt.