Drucksache Nr. 15-2619/2018 S1:
Sichere Ampelschaltung
Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult am 21.11.2018
TOP 8.3.3.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-2619/2018 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Sichere Ampelschaltung
Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult am 21.11.2018
TOP 8.3.3.

Beschluss

Die Verwaltung wird gebeten, die Fahrradampel an der Ecke Jordanstraße/An der Weide so zu programmieren, dass sie ca. 10 Sekunden vor der Ampel für Autofahrer und der Ampel für Fußgänger auf Grün schaltet.

Entscheidung

Dem Antrag wird nicht gefolgt.

Die Radverkehrsfurt über die Straße An der Weide wird bereits im Bestand jeweils 1 bis 4 Sek. vor dem parallelen Kraftfahrzeugverkehr freigegeben. Zusätzlich liegt die Haltlinie um 12 m vor der Haltlinie des Kraftfahrzeugverkehrs, so dass eine optimale Sichtbeziehung und aus dem räumlichen Vorsprung dann auch ein zeitlicher Vorsprung für die Einfahrt in die Straße An der Weide gegeben ist.

Wie bereits zur DS Nr. 15-1630/2016 mitgeteilt, werden Rad Fahrende durch die neue Lichtsignalanlage an der Kreuzung Jordanstraße/An der Weide durch ein separates Signal über die Kreuzung in die Straße „An der Weide“ geführt und durch die markierte Furt am rechten Fahrbahnrand in Richtung Fachmarktzentrum geleitet. Bei einer Freigabe des Gehwegs für den Radverkehr bereits ab der Jordanstraße wird es zu Konflikten zwischen wartenden zu Fuß Gehenden und Rad Fahrenden kommen, die an der Bordabsenkung auf den Gehweg fahren. Sehbehinderte zu Fuß Gehende, die an den taktilen Elementen an der Lichtsignalanlage warten, können und müssen nicht mit querendem Radverkehr auf dem Gehweg rechnen. Im weiteren Verlauf weist der Gehweg eine Engstelle zwischen einem Laternenmast und einem Verteilerkasten auf. Hier liegt die Restbreite unter 1,6 m, sodass eine Freigabe des Gehwegs für Radverkehr nicht vertretbar ist. An der darauffolgenden Einmündung gilt die rechts-vor-links Regel, was von Rad Fahrenden möglicherweise nicht mehr wahrgenommen werden würde, wenn diese auf dem Gehweg fahren. Es ist mit Gefahrensituationen zwischen vorfahrtberechtigten Autoverkehr und Rad Fahrenden auf dem Gehweg zu rechnen.