Anfrage Nr. 15-2618/2019:
Geplantes Wohnhaus Ecke Forstkamp/Buchholzer Str.

Inhalt der Drucksache:

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Geplantes Wohnhaus Ecke Forstkamp/Buchholzer Str.

Das Grundstück, das im spitzen Winkel von der Stadtbahnhaltestelle Am Forstkamp und der Buchholzer Str. eingeschlossen wird, war laut Planung der Verwaltung für die Bebauung mit einem Wohnhaus vorgesehen, das zunächst als Flüchtlingsunterkunft und im Weiteren für die Wohnungsvermietung mit Sozialbindung dienen sollte.

Die genannte Fläche befand sich ab Juni 2016 im Eigentum und der Verwaltung des Fachbereiches Wirtschaft. Es war vorgesehen, das Grundstück weiter zu veräußern.

Bautätigkeiten sind auch in Misburg angesichts der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt wünschenswert, jedoch sind bis heute keine solchen Aktivitäten auf dem bewussten Grundstück zu erkennen.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Ist das genannte Grundstück in der Zwischenzeit seit Juni 2016 veräußert worden, und in wessen Eigentum befindet es sich heute?

2. Welche Planungen, und für welchen Nutzungszweck (Flüchtlingsunterkunft, Sozialwohnungen etc.), sind für das Grundstück vorgesehen?

3. Weswegen ist bis jetzt die Umsetzung der Planungen auf dem Grundstück nicht realisiert worden, was auch das desolate Erscheinungsbild des Grundstücks betrifft?