Antrag Nr. 15-2616/2007:
Bauvorhaben Tiergartenstraße 132 - Bunkerüberbauung undUmbau des Vorderhauses zur Errichtung einer Altenwohnanlage

Inhalt der Drucksache:

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Bauvorhaben Tiergartenstraße 132 - Bunkerüberbauung undUmbau des Vorderhauses zur Errichtung einer Altenwohnanlage

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Der Rat und die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover werden gebeten, Regelungen und/oder Maßnahmen zu veranlassen und zu gewährleisten (rechtzeitig vorzubereiten und vorzulegen sowie stringent zu verfolgen), dass wegen eines nicht vorhandenen Bebauungsplanes sich die Zulässigkeit des in der letzten Sitzung des Stadtbezirksrates am 10. Oktober 2007 vorgestellten Bauvorhabens (sich noch in der Planungsphase befindend) auf dem Grundstück Tiergartenstraße 132 mit dem Vorder-/Haupthaus (2 ½-geschossig) (Schritt 2 – Umbau) und dem dahinter (entlang der Kronsberger Straße) liegenden (teilweise überbauten) Bunker (½-geschossig) (Schritt 1 – überwiegend Neubau) auf das Karree aus Tiergartenstraße, Jöhrensstraße, Borchersstraße und Kronsberger Straße (wobei die Westseite der anliegenden Kronsberger Straße einzubeziehen ist) nach Art und Maß der baulichen, ggf. der baurechtlich festgesetzten Nutzung auf das zuvor beschriebenen Umfeld bezieht und die dort vorhandene Nutzung nicht übersteigt. Dabei sind auch die Gliederung des (derzeit noch massiv geplanten, klotzig wirkenden) Baukörpers und die Dachausbildung/Zahl der Vollgeschosse/möglicherweise zurückgesetzten, obersten Geschosse auf die unmittelbar umgebende Situation im vorbeschriebenen Karree abzustellen.

Begründung

Die derzeit vorgesehene und zu Gesicht bekommene, erhebliche Veränderung des Ortsbildes an dieser Stelle, dessen Pflege originäre Aufgabe des Stadtbezirksrates ist, und auch die vorgesehene Kubatur einschließlich deren Gliederung erschrecken nicht nur die Anlieger, sondern alle, die den Gebietscharakter des unmittelbaren Umfeldes erhalten wissen wollen. Die Verdichtung der Bebauung darf hier keinesfalls zu einem neuen (höheren) Maß der baulichen (Aus-)Nutzung führen, als es mit den einzelnen Häusern und der Dachausbildung/Firsthöhe in der beschriebenen Umgebung gegeben, maximal durch baurechtliche Festsetzungen bestimmt ist.

Die vorgesehenen Gespräche der Anlieger mit dem Bauherrn werden ausdrücklich begrüßt und hiermit unterstützt.