Drucksache Nr. 15-2614/2017 S1:
Übersicht über Werbetafeln und Litfaßsäulen im Stadtbezirk Mitte
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 13.11.2017
TOP 7.1.6.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-2614/2017 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Übersicht über Werbetafeln und Litfaßsäulen im Stadtbezirk Mitte
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 13.11.2017
TOP 7.1.6.

Beschluss

Die Verwaltung erstellt in einer Informationsdrucksache eine Übersicht über die bereits aufgestellten und für die Zukunft geplanten Werbetafeln und Litfaßsäulen (der Firma Stroer) im Stadtbezirk Mitte. Ferner werden die jeweiligen Vertragslaufzeiten genannt sowie die Kriterien, die für die Auswahl der Standorte entscheidend sind.

Entscheidung

Die Landeshauptstadt Hannover hat zum 01.01.2017 mit Drucksache 2096/2016 einen neuen Werberechtsvertrag abgeschlossen. Dieser Werberechtsvertrag hat zum Gegenstand, dass die Anzahl der hinterleuchteten/digitalen Werbeträger um ca. 130 erhöht wird und gleichzeitig die Anzahl der geklebten Werbeträger um ca. 140 sinkt. Davon werden ca. 40 Litfaßsäulen ersatzlos abgebaut, ca. 50 Litfaßsäulen in hinterleuchtete Vitrinen (Citylightposter) und ca. 50 Litfaßsäulen in hinterleuchtete Litfaßsäulen (Citylightsäulen) umgebaut. Netto gibt es im Stadtgebiet somit eine geringfügig kleinere Anzahl an Werbeträgern als bis einschließlich 2016.

Jede einzelne aufgestellte Anlage verfügt über eine Baugenehmigung. Die eingehenden Bauanträge für die Errichtung der Werbeanlagen werden auf der Grundlage der jeweiligen rechtlichen Rahmenbedingungen geprüft. Dazu gehören unter anderem die Niedersächsische Bauordnung (NBauO), das Baugesetzbuch (BauGB), das Niedersächsische Straßengesetz (NStrG), das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz (NDSchG) und ortsrechtliche Satzungen (z.B. Bebauungspläne). Ferner bringt der Vertragspartner dezidierte ökonomische Kriterien für die Standorte der Werbeträger ein. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass die mit dem Werbevertrag festgeschriebene Art der Werbeträger (Austausch geklebter Säulen durch hinterleuchtete Säulen und Poster-Vitrinen mit Wechselwerbung) die ökonomischen Anforderungen für die Standortauswahl verschärft hat. Da die kommerzielle Fremdwerbung nicht dem Widmungszweck des öffentlichen Straßenraumes entspricht und somit eine Sondernutzung darstellt, ist die konfliktträchtige Interessenskollision an jedem einzelnen Standort durch den Werbevertrag programmiert und erfordert entsprechende Kompromisslösungen, die in aufwändigen Verhandlungen mit dem Vertragspartner und in Ortsterminen mit den fachlich beteiligten Stellen zu erarbeiten sind.


Die Landeshauptstadt Hannover erhält vom Vertragspartner eine Pacht für die zur Verfügung gestellten Flächen. Weiterhin erhält die Landeshauptstadt Hannover insbesondere kostenlose Medialeistungen für die Eigenwerbung und das Stadtmarketing. Der aktuelle Vertragspartner wurde im Rahmen eines europaweit bekanntgemachten Verfahrens ermittelt, der Vertrag läuft bis zum 30.06.2030.
Die für den Stadtbezirk Mitte vorgesehenen Werbeträger ergeben sich nach Art und Anzahl aus dem von der Landeshauptstadt Hannover mit dem Vertragspartner abgeschlossenen neuen Werberechtsvertrag. Eine Liste über die auf Basis dieses Vertrages realisierten Standorte findet sich in der Anlage dieser Drucksache.