Anfrage Nr. 15-2613/2007:
Bebauung des Grundstückes Tiergartenstraße 132

Inhalt der Drucksache:

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Bebauung des Grundstückes Tiergartenstraße 132

Für das bislang nicht bebauungsplanbefangene Grundstück Tiergartenstraße 132 soll auf Grund eines Antrages des Vorhabenträgers vom 20. Juli 2007 nunmehr ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet werden. Die dabei erwartete Festsetzung der baulichen Nutzung soll sich an der Bebauung der Ortsmitte Kirchrodes (dazu gehören die Grundstücke Tiergartenstraße 124 bis 130 und auch Kronsberger Straße 2 bis 12) orientieren und damit für eine hohe und kompakte Ausnutzung (Nutzungsintensivierung genannt) sorgen.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Welche bauliche Nutzung (Vollgeschosse, Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl, Bauweise) ist geboten, wenn für das in Rede stehende Grundstück nicht die Ortsmitte Kirchrodes die Maßgabe bildet, sondern die Orientierung sich auf das Karree Tiergartenstraße / Jöhrensstraße / Borchersstraße / Kronsberger Straße, in dem das Grundstück liegt, bezieht?
2. Welche Grundlage/Üblichkeit gibt es für eine Festsetzung, dass die Überschüttung eines Bauwerk auf dem Grundstück, in Unterlagen als ½-geschossig ausgewiesen, der Ansatzpunkt/Ausgangspunkt für die Höhen- und Geschossfestsetzung sein soll und nicht eine Referenzhöhe auf der anliegenden Straße?