Antrag Nr. 15-2612/2017:
Plakatieren

Inhalt der Drucksache:

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Plakatieren

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt:
1. Bei Verstößen gegen die Erlaubnis zur Plakatwerbung nach § 18 Niedersächsisches Straßengesetz in Verbindung mit 2Abs 1 der Satzung Landeshauptstadt Hannover über die Sondernutzung an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten sowie § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO) von Ihrem Recht und der Androhung unter Punkt 3.2 Gebrauch zu machen Verstößen entschieden entgegen zu treten und Plakate aus dem öffentlichen Raum zu entfernen, die nach Punkt 1.7 zu groß aufgehängt worden sind. Die Verwaltung soll somit der eigenen Anordnung Folge leisten und diese unmittelbar durchsetzen.

2. Unter Punkt 1.7 ist unter gleichem Sachverhalt die Rede von „Tafeln“ und „der Plakate“. Hier bedarf es für ein eindeutiges Verständnis einer Änderung in einen einheitlichen Begriff bzw. einer Definition beider Begriffe oder einem Unterpunkt.

Begründung

Parteien haben sich über die Erlaubnis zur Plakatwerbung anlässlich der Bundestagswahl und der Landtagswahl 2017 hinweggesetzt und zu große Plakate an Masten aufgehängt. Das entsprich nicht unserem Verständnis von Fairness und wurde mit unserer Anfrage vom 4.9.2017 und deren Verwaltungsantwort bestätigt. Es ist uns vollkommen unverständlich, warum die Verwaltung Ihre Verfügung nicht durchsetzt, um in dieser Hinsicht und Verantwortung einen gleichberechtigten Wahlkampf zu ermöglichen. Es geht uns nicht um kleine Fehler die beim Aufhängen passieren können. Alle ehrenamtliche Helfer leisten unglaubliches zu den Wahlen und dürfen auch den ein oder anderen Fehler – aus Versehen – machen. Hier sind Plakate im großen Stil falsch aufgehängt und falsch bestellt worden. Das entspricht nicht unserem Verständnis von Fairness und auch nicht der in dem Regelwerk aufgeführten Sicherheitsmaßnahmen zum Schutze der Passanten z.B. bei Sturm…