Drucksache Nr. 15-2612/2014:
Platzumbenennung im Stadtteil Mitte

Informationen:

Beratungsverlauf:

  • 15.12.2014: Stadtbezirksrat Mitte: mit Ergänzungen aus den Drucksachen Nr. 15-2780/2014 und Nr. 15-2916/2014 mit 11 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen beschlossen.

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Mitte
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
15-2612/2014
2
 

Platzumbenennung im Stadtteil Mitte

Antrag,

folgende Platzumbenennung zu beschließen:
Der Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz, welcher zwischen dem Niedersächsischen Landtag und dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung liegt, wird umbenannt in Hannah-Arendt-Platz.

Übersichtskarte siehe Anlage 1.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Umbenennung soll aufgrund der Vergangenheit Hinrich Wilhelm Kopfs während des Nationalsozialismus und seinem späteren Umgang mit seiner Tätigkeit in dieser Zeit erfolgen. Als neue Namensgeberin wurde mit Hannah Arendt eine jüdische Frau gewählt.
Alle Anliegerinnen und Anlieger sowie Eigentümerinnen und Eigentümer sind von dieser Umbenennung und der damit verbundenen Adressänderung gleichermaßen betroffen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 61 - Investitionstätigkeit
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 61 - Investitionstätigkeit
Produkt 51103
sonstige Leistungen Geoinformation
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 2.175,00 €
Sach- und Dienstleistungen 625,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -2.800,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -2.800,00 €


Die Kosten für Straßenbenennungen sind als Durchschnittswerte zu betrachten.

Begründung des Antrages



Der Stadtbezirksrat Mitte hat in seiner Sitzung am 15.09.2014 den Antrag (DS-Nr. 15-1817/2014, Anlage 2) an die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover gestellt, das Verfahren zur Umbenennung des Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platzes in Hannah-Arendt-Platz einzuleiten. Dieser Umbenennungswunsch resultiert aus neueren historischen Erkenntnissen zur Biographie Kopfs, die zeigen, dass er während des Nationalsozialismus im überfallenen Polen für die von den Nationalsozialisten eingesetzte Haupttreuhandstelle Ost tätig war. Aufgabe dieser Einrichtung war die "Verwertung" des Vermögens insbesondere deportierter polnischer Juden. In der Nachkriegszeit waren Ermittlungen und ein polnisches Auslieferungsersuchen Folge seiner dortigen Tätigkeit, die Hinrich Wilhelm Kopf durch gezielte Verschleierung seiner Rolle während des Nationalsozialismus - auch durch Falschaussagen vor dem Niedersächsischen Landtag - beenden konnte.
Vor diesem Hintergrund hält der Stadtbezirksrat Mitte Hinrich Wilhelm Kopf trotz seiner großen Verdienste beim Entstehen und dem Aufbau des Landes Niedersachsen, die er als erster Ministerpräsident in der Gründungsphase nach dem Ende des zweiten Weltkrieges erworben hat, für nicht geeignet, weiterhin als Namensgeber für den Platz vor dem Niedersächsischen Landtag zu fungieren.








In Folge dieses Umbenennungsantrags hat die Verwaltung insgesamt 89 betroffene Anliegerinnen und Anlieger sowie Eigentümerinnen und Eigentümer angeschrieben und über die beabsichtigte Namensänderung informiert. Davon konnten 8 Schreiben nicht zugestellt werden.

Insgesamt sind von den betroffenen Personen und Institutionen 16 Rückmeldungen per Anruf, Brief oder E-Mail eingegangen. Es äußern sich:

3 positiv zur Umbenennung und neuen Namensauswahl,
2 positiv zur Umbenennung, aber negativ zur neuen Namensauswahl,
1 neutral zur Umbenennung, aber negativ zur neuen Namensauswahl,
2 negativ zur Umbenennung und zur neuen Namensauswahl,
2 teilen mit, wegen fehlerhafter Katasterangaben von der Umbenennung nicht betroffen zu sein und
6 der insgesamt 76 Anliegerinnen und Anlieger des Wohn- und Geschäftshauses Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platzes 4 wünschen sich wegen bestehender Auffindungsschwierigkeiten die Zuordnung ihres Gebäudes zur Leinstraße.

Von diesen letztgenannten 6 Personen äußern sich 5 neutral zur Umbenennung, 1 negativ zur Umbenennung sowie 3 neutral zur neuen Namensauswahl und 3 negativ zum neuen Platznamen. Aufgrund der geschilderten Auffindungsproblematik werden wir dieser Anregung in einem gesonderten Verwaltungsverfahren Rechnung tragen.

Die überwiegende Mehrheit der Rückmeldungen, in denen die Auswahl des neuen Platznamens negativ beurteilt wird, beinhaltet den Wunsch nach einer neutralen Bezeichnung, die den örtlichen Bezug zum Niedersächsischen Landtag aufgreift. Als konkrete Beispiele wurde hierfür am häufigsten der Name "Am Landtag" genannt, aber auch "Platz am Landtag", "Am Leineschloss" sowie "Schlossplatz" wurden vorgeschlagen. Lediglich zweimal wurde die Beibehaltung der Benennung nach Hinrich Wilhelm Kopf begehrt.
Zur negativen Beurteilung von Hannah Arendt als neuer Namensgeberin wurde als Begründung angeführt, dass die derzeitige Situation mit den bestehenden Auffindungsschwierigkeiten in der Örtlichkeit durch die angestrebte neue Benennung nicht verbessert würde. Zudem sei Frau Arendt nicht unumstritten und hätte nicht in Hannover gewirkt, so dass kein Bezug zur Stadt bestünde. Darüber hinaus werde Hannah Arendt durch den nach ihr benannten Weg im Stadtteil Calenberger Neustadt bereits eine Ehrung zuteil.
61.21 
Hannover / 10.11.2014