Informationen:
Beratungsverlauf:
- 08.12.2021: Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode: Antwort wird schriftlich nachgereicht
Anfragesteller(in):
Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
Zone erstellt wurden, wurden dort für den parallel verlaufenden Radweg im Bereich der
einmündenden Straßen zur besseren Sichtbarkeit der Radquerungen Radwegefurten
markiert. Eine solche Markierung könnte aber Radfahrenden vermitteln, dass sie Vorfahrt
hätten. Standardmäßig gilt dort jedoch “rechts vor links”, da keine abweichende
Vorfahrtsregelung angeordnet ist (siehe Fotos). Laut der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift
zu §9, Absatz 2, Nr. II, der Straßenverkehrs-Ordnung dürfen in diesen Fällen ausdrücklich
keine Radwegefurten markiert werden. Andernfalls kann es zu gefährlichen Situationen
kommen, die es zu vermeiden gilt. In diesem Fall kommt erschwerend die unmittelbare
Nähe zu einer Grundschule hinzu, sodass hier vermehrt mit radfahrenden Kindern zu
rechnen ist.
Darüber hinaus ist auf den Radfurten ein Zweirichtungsradverkehr markiert. Jedoch fehlt
hierzu eine passende Beschilderung, die dies erlaubt. Ebenfalls fehlt an der einmündenden
Nebenstraße ein Hinweis auf den Zweirichtungsverkehr, zumal linksseitig fahrende
Radfahrende hier aufgrund von “rechts vor links” Vorfahrt genießen.
Fragen an die Verwaltung
1. Nach welchen Vorfahrtsregelungen wurden die Radwegemarkierungen angelegt?
2. Wie kurzfristig und auf welche Weise können eine Absicherung gegen
Missverständnisse und somit gefährliche Situationen sowie Ergänzungen zum
Zweirichtungsverkehr erfolgen?