Anfrage Nr. 15-2609/2021:
Beleuchtung des Gehweges zwischen Wülferode und Bemerode

Inhalt der Drucksache:

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Beleuchtung des Gehweges zwischen Wülferode und Bemerode

Aus der Antwort der Verwaltung zu Anfrage Nr. 15-2210/2021 bzgl. der Beleuchtung des Gehweges entlang der Wülferoder Straße zwischen Bemerode und Wülferode geht hervor, dass die Installation einer Beleuchtung für den Gehweg laut dem Land Niedersachsen ein Fahrzeug-Rückhaltesystem (Leitplanke) voraussetzen würde, da die Leuchten als neues Hindernis gewertet würden. Dies ist bereits allein insofern bemerkenswert, als dass man es einerseits als gefährlich erachtet, wenn Fahrzeuge gegen Straßenlaternen fahren könnten, andererseits aber offenbar bislang kein Problem darin gesehen wird, wenn sich zu Fuß Gehende und Radfahrende auf dem Gehweg neben der Fahrbahn befinden und gleichermaßen von Fahrzeugen erfasst werden könnten; mit typischerweise deutlich schwerwiegenderen Folgen. Dies vorweg geschickt bitten wir um Klärung folgender Fragestellungen:

Fragen an die Verwaltung

1. Wenn die Gefahr gebannt werden soll, dass Fahrzeuge von der Straße abkommen könnten und mit den Laternen kollidieren, warum wäre dann nicht bereits jetzt eine Leitplanke erforderlich und verhältnismäßig, um Radfahrende und zu Fuß Gehende vor abkommenden Fahrzeugen zu schützen (zumal bei fehlender Beleuchtung des Gehweges und somit schlechterer Sicht)?

2. Um welche zugrundeliegende Richtlinie handelt es sich konkret und wo ist diese nachzulesen? Ab welcher Entfernung vom Straßenrand wäre ein solches Fahrzeug-Rückhaltesystem nicht mehr erforderlich, welche Rolle spielt dabei die auf dieser Straße zugelassene Höchstgeschwindigkeit von 50km/h und in welcher Entfernung vom Straßenrand wäre die Beleuchtung nach jetzigem Stand geplant?

3. Hat die Verwaltung die Überprüfung alternativer Maßnahmen der Beleuchtung abgeschlossen? Wenn nein, wann ist damit zurechnen?